In fünf von sieben Verfahren wurde den Klagen stattgeben, eine Klage wurde abgewiesen, eine weitere Entscheidung steht noch aus. Mit der Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die Bescheide der Landeskreditanstalt Baden-Württemberg über die Rückzahlung der Gelder in fünf der verhandelten Verfahren als rechtwidrig eingestuft. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Die Corona-Hilfen wurden in der Pandemie als Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler angekündigt. In Baden-Württemberg nutzten vor allem kleine und mittlere Unternehmen in über 250.000 Fällen diese Hilfen.
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