Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 den Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten" beschlossen. Ziel der Initiative ist es, die Anordnung von Tempo 30 für die Kommunen und die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu vereinfachen. Städte und Gemeinden müssten auch im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung selbst über ein Tempolimit entscheiden dürfen, hieß es.
Einheitliches Tempolimit statt Schilderwald
Um dies zu erreichen, müssen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Derzeit legt der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen beziehungsweise vor sozialen Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas und Schulen, angeordnet werden kann. "Das momentan gültige Straßenverkehrsrecht hindert die Städte und Gemeinden, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb der Ortslagen so anzuordnen, wie es unter Abwägung aller relevanten menschen- und umweltbezogenen, verkehrlichen und städtebaulichen Belange angemessen wäre", so Verbandsdirektor Wolfgang Brucker. Dies führe am Ende zu einem unübersichtlichen Schilderwald und Flickenteppich.
Verkehrsminister Wissing bleibt beim "Nein" zu Tempo 30
Bundesverkehrsminister Wissing lehnt ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten und Gemeinden weiterhin ab. Im Juni verteidigte der FDP-Politiker die Regelgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde: Freiheitseingriffe seien mit Bürokratieabbaus nicht zu rechtfertigen, sagte Wissing.
Ein von Städten gegründetes Bündnis setzt sich schon lange für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Angestoßen von der Stadt Freiburg unterstützen bundesweit bisher 859 Gemeinden, Städte und Landkreise die Initiative. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein ist dem Bündnis nun als erster Regionalverband beigetreten.