Nach fünf Prozesstagen hat das Offenburger Landgericht sein Urteil gesprochen: Der ehemalige Leiter des Kehler Ordnungsamts wurde wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der mitangeklagte Spielhallen-Betreiber, dem Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last gelegt wird, erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Das Urteil
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der ehemalige städtische Mitarbeiter 120 Sozialstunden leisten und innerhalb von vier Monaten eine psychotherapeutische Behandlung antreten. Der Spielhallen-Betreiber muss über die Bewährungsstrafe hinaus eine Geldstrafe von 300.000 Euro bezahlen. Davon gehen 125.000 Euro in die Staatskasse und 175.000 Euro an sozial tätige Vereine. Ein mitangeklagter Mitarbeiter des Spielhallen-Betreibers wurde wegen Beihilfe zur Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro verurteilt. Damit blieb das Landgericht bei allen drei Angeklagten hinter den Anträgen der Offenburger Staatsanwaltschaft zurück.
Die Begründung
Die Kammer ist davon überzeugt, dass sich der 41-jährige Ex-Ordnungsamtsleiter von dem 74-jährigen Spielhallen-Betreiber einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für einen privaten Hauskauf versprechen ließ. Zur Übergabe ist es aber nicht gekommen. Außerdem hatte er eine Nacht in einer Unterkunft des Geschäftsmannes übernachtet und dafür nicht gezahlt. Im Gegenzug kündigte der 41-Jährige Kontrollen an, gewährte dem Spielhallen-Betreiber pflichtwidrig Ausnahmegenehmigungen für betriebene Bistros und Restaurants, in denen Spielautomaten aufgestellt waren, und offenbarte Interna aus dem Rathaus.
Ein Urteil zur Abschreckung
Ein Fall, der das Kehler Rathaus erschüttert hat und mit dessen Aufarbeitung die Stadt nach eigener Aussage gleich nach der Verhaftung des einstigen Mitarbeiters am 12. November 2021 begonnen hat. Das Urteil soll zur Abschreckung dienen, so der Richter. Es soll klar sein: "So etwas darf nicht passieren." Auch wenn der ehemalige Ordnungsamtsleiter seine Amtsfähigkeit nicht verliert, sei er dennoch "verbrannt für jedes Amt". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.