Kerzen vor einer Schule in Offenburg.

Weiterer Jugendlicher angeklagt

Nach Mord an Offenburger Schule: Prozess gegen möglichen Mitwisser

Stand
Autor/in
Christine Veenstra
SWR Aktuell, Logo

Nach dem Mord in der Offenburger Waldbachschule im vergangenen November beginnt der Prozess gegen einen möglichen Mitwisser. Es handelt sich um einen zur Tatzeit 15-Jährigen.

Im Zusammenhang mit dem Mord an der Offenburger Waldbachschule steht ein weiterer Jugendlicher vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Offenburg habe Anklage gegen einen zur Tatzeit 15-Jährigen erhoben, teilte ein Sprecher mit. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, dass er geplante Straftaten nicht angezeigt haben soll. Über Details zu den Vorwürfen oder zur Person hat die Staatsanwaltschaft nichts gesagt, da der Beschuldigte noch minderjährig ist.

Jugendarrest von bis zu vier Wochen möglich

Der Prozess findet am Offenburger Amtsgericht statt. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie die Offenburger Staatsanwaltschaft mitteilt, kann im Falle einer Verurteilung beispielsweise angeordnet werden, dass der Jugendliche einen Betreuungshelfer bekommt oder gemeinnützige Arbeit leisten muss. Er könnte aber auch Jugendarrest von bis zu vier Wochen erhalten.

Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Laut Amtsgericht sind zwei Zeugen geladen.

Urteil gegen Täter noch nicht rechtskräftig

Im Juli hatte das Offenburger Landgericht einen 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und neuen Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er war mit einer Pistole in die Schule gekommen und hatte einen 15-Jährigen im Klassenraum erschossen. Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch die Eltern sind inzwischen angeklagt

Auch die Eltern des Täters sind inzwischen angeklagt. Die Behörde wirft ihnen fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Die Pistole und die Munition, die der 16-Jährige bei der Tat verwendet haben soll, stammten aus seinem Elternhaus. Laut Staatsanwaltschaft soll die Waffe unerlaubterweise im Besitz der Eltern und nicht ausreichend gesichert gewesen sein. Dadurch konnte ihr Sohn frei darauf zugreifen.  

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