Am Montagnachmittag hat vor dem Landgericht Freiburg der Prozess um tödliche Gewalt nach einer gescheiterten Beziehung begonnen. Ein 63-jähriger Mann soll seine Ex-Freundin schwer verletzt und ihre Mutter getötet haben. Der Angeklagte zeigte keinerlei Regung, als die Anklage verlesen wurde. Sie lautet auf Mord, Mordversuch und gefährliche Körperverletzung. Der ehemalige Kampfsportler aus Freiburg soll im Januar 2023 auf zwei Frauen eingestochen haben, so die Staatsanwaltschaft. Zu der jüngeren der beiden Frauen habe der Beschuldigte eine außereheliche Beziehung gehabt. Er selbst sei aber verheiratet. Diese außereheliche Beziehung ist laut Staatsanwaltschaft in einer Trennung, Erpressung und dann in einem Annäherungsverbot gemündet.
Druck nach Trennung
Der Angeklagte habe immer wieder gedroht, so die Staatsanwaltschaft, unter anderem mit der Verbreitung eines gemeinsamen Sex-Videos, wenn sie das Beziehungsende nicht rückgängig machen würde. Das Video würde sonst per Mail an Arbeitskollegen und den Freundes- und Bekanntenkreis der Frau verschickt werden. Die junge Frau soll sich dann wieder auf die Beziehung eingelassen haben. Kurze Zeit später habe sie diese aber erneut beendet. Wie aus der Anklageschrift weiter hervorgeht, habe der Mann dann das Sex-Video tatsächlich verschickt. Nachdem die Frau außerdem ein Annäherungsverbot erwirkt habe, müssen bei dem Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt sein.
Auflauern vor dem Haus
Am frühen Morgen des 11. Januar 2023 soll der Beschuldigte vor dem Haus der jungen Frau auf sie gewartet haben. Als diese das Haus gemeinsam mit ihrer Mutter verlassen hatte, soll der ehemalige Kampfsportler aus Freiburg unvermittelt auf beide Frauen eingestochen haben. Der Staatsanwalt nannte dieses Vorgehen so wörtlich "als Tötungsabsicht". Während die Mutter kurze Zeit später an den schweren Messerwunden in einer Freiburger Klinik verstarb, überlebte die junge Frau. Der Angeklagte sei dann vom Tatort geflohen, konnte aber auf einem Parkplatz an der A5 bei Achern festgenommen werden. Er sitzt seither in der Freiburger JVA in Untersuchungshaft.
Keine Einlassung zur Tat
Zum Prozessauftakt kündigte der Verteidiger des Angeklagten an, dass sein Mandant sich zwar zu seiner Person, nicht aber zur Tat selbst äußern wird. Dies werde die Verteidigung in einer Erklärung am zweiten Prozesstag übernehmen, der am kommenden Montag 9 Uhr beginnen wird. Als Nebenklägerin in dem Verfahren tritt die ehemalige Freundin des Angeklagten auf. Wann und ob sie überhaupt in dem Prozess aussagen wird, ist derzeit nicht bekannt.