Wie es in der Mitteilung weiter heißt, gefährdet die für den Menschen ungefährliche Tierseuche den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. Deshalb werde das sogenannte Betretungs- und Nutzungsverbot ab 1. Januar erneut auf weitere Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse ausgedehnt. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat seine entsprechende Vorgabe bis zum 30. Juni kommenden Jahres verlängert und auf den Bruggaoberlauf erweitert. Die Krebspest war im März 2019 im Krebsgraben in Neuhäuser ausgebrochen und in die Brugga eingeschleppt worden. Sie hatte sich dann im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet.
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