Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) abgelehnt. Kritik am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertige nicht die Verweigerung des Rundfunkbeitrags, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung ist auch für viele ähnliche Klagen wichtig, die beim Gericht noch anhängig sind.
Klägerin begründete Kritik mit Mustertexten aus dem Internet
Die Begründung ihrer 200-seitigen Klage hatte das Unternehmen aus dem Bodenseeraum laut Gericht aus Mustertexten aus dem Internet zusammengestellt. Die Klägerin argumentierte demnach unter anderem, das Programmangebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und Sparsamkeit. Das Verwaltungsgericht Freiburg folgte dem nicht. Es sei ohnehin nicht Sache der Gerichte, die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu überwachen. Vielmehr sei dies die Aufgabe der Rundfunkräte der jeweiligen Sendeanstalten.
Gericht: Klägerin hat nur punktuelle Mängel vorgetragen
Auch eine vermeintliche Verfehlung des Programmauftrags ist laut dem Verwaltungsgericht nicht ersichtlich. Es verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundesverfassungsgericht, das davon ausgehe, dass der öffentlich-rechtlich Rundfunk seinen Programmauftrag ordnungsgemäß erfülle. Die Klägerin habe lediglich punktuelle, vereinzelte Mängel des Programms vorgetragen.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Erhebung des Beitrags verfassungsgemäß ist. Daher komme eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht im Sinn der Klägerin entscheiden würde. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist die Entscheidung rechtskräftig.