Links für Grenzgänger und Pendler
Corona-Bestimmungen für Deutschland
Corona-Bestimmungen für die Schweiz
Corona-Bestimmungen für Frankreich
So sieht es in den baden-württembergischen Landkreisen aus
Wer zur Arbeit oder nur mal kurz zum Einkaufen ins Nachbarland Schweiz oder Frankreich reisen möchte und nicht länger als 24 Stunden bleibt, hat in der Regel wenig zu beachten. Die wichtigsten Infos für Pendler und Grenzgänger finden Sie hier. Praktische Hilfe bietet ein Online-Tool für die grenzüberschreitende Mobilität des Zentrums für Europäschen Verbraucherschutz.
Einreise in die Schweiz - Stand 21.4.2022
Seit dem 17. Februar an sind die "grenzsanitarischen" Maßnahmen bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis und auch kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Einreise nach Frankreich - Stand 21.4.2022
Seit dem 3. März 2022 gilt Frankreich aus deutscher Sicht nicht mehr als Hochrisikogebiet. Damit entfallen Regelungen zur Quarantänepflicht und die Digitale Einreiseanmeldung.
Ab 12 Jahren gilt aber weiter eine Nachweispflicht bei der Ein- oder Rückreise nach Deutschland: Es muss ein aktueller Coronatest, eine Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden.
Bei einem Testnachweis bei Menschen ohne vollständigen Impfschutz dürfen negative Antigen- und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Frankreich aufgehalten haben oder die für weniger als 24 Stunden nach Deutschland reisen, unterliegen nicht der Nachweispflicht.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Antworten auf Verbraucherfragen in der Grenzregion
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hat die aktuellen Corona-Regeln zusammengefasst und erklärt sie auf seiner Online-Seite ausführlich. Hier finden Sie alles, worauf Sie in der deutsch-französischen Grenzregion achten müssen.
Links für Grenzgänger und Pendler
Die Landratsämter informieren Pendler und Grenzgänger im Grenzgebiet des Dreiländerecks Deutschland, Frankreich und Schweiz. Hier gibt es die Links kompakt zusammengestellt. Praktische Hilfe bietet ein Online-Tool für die grenzüberschreitende Mobilität des Zentrums für Europäschen Verbraucherschutz.
Corona-Bestimmungen für Deutschland – Stand 21.4.2022
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz in Deutschland treten die meisten Schutzmaßnahmen außer Kraft. Die Anschlussregelung (gültig bis zum 1. Mai 2022) sieht einen Basis-Schutz besonders für Risikogruppen vor. Zudem sind strengere Maßnahmen in Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen möglich. Die aktuellen Regeln hier im Überblick.
Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg
Seit 19. März gilt in Baden-Württemberg wieder die 3G-Regel. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten (FFP2- oder medizinischen Gesichtsmaske).
Alle Bestimmungen und Entwicklungen, besonders auch die für Baden-Württemberg relevanten, finden Sie auf der Webseite der Landesregierung und im Corona-Liveblog des SWR:
Corona-Bestimmungen für die Schweiz – Stand 21.4.2022
Der 1. April markiert in der Schweiz den Übergang in die sogenannte "normale Lage". Das bedeutet, dass die landesweiten Corona-Regeln wegfallen. Allerdings können die Kantone eigene Beschränkunge erlassen wie etwa die Maskenpflicht in Krankenhäusern. Bereits seit Mitte Februar sind die meisten Beschränkungen aufgehoben. Seitdem sind in Geschäften, Restaurants und Kulturbetrieben keine Corona-Nachweise und Masken mehr nötig. Es gibt auch keine Einschränkungen mehr für private Treffen und die Homeoffice-Empfehlung wird aufgehoben.
Hier geht's zur aktuellen Übersicht der schweizerischen Corona-Maßnahmen und Verordnungen.
Tagesaktuell berichtet das "Schweizer Radio und Fernsehen" SRF in seinem Livticker und einer ausführlichen Übersichtsseite.
Corona-Bestimmungen für Frankreich - Stand 21.04.2022
Ab dem 14. März muss an vielen Orten kein Impfpass mehr vorgelegt werden. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, Theater, Kinos, bei Sport- oder Kulturveranstaltungen. Einschränkungen gelten nur für Krankenhäuser, Altenheime oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Hier gilt die 3G-Regelung. Die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal bleibt allerdings bestehen. Die Maskenpflicht fällt in allen Innenräumen weg, auch in Klassenzimmern und Büros. Ausnahmen sind öffentliche Verkehrsmittel und Gesundheitseinrichtungen. Damit ähneln die Bestimmungen den aktuellen Maßnahmen in der Schweiz.
So sieht es in den baden-württembergischen Landkreisen aus
Das RKI stellt die von den Gesundheitsämtern gemeldeten Corona-Fälle in einer interaktiven Karte dar.
Weitere Informationen und Karten zu Landkreisen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Infektionszahlen und zur Intensivbetten-Belegung finden Sie hier.