Weil Experten das Risiko bei der Geflügelpest derzeit als hoch einstufen, hat das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg die geltende Verordnung nun erweitert. Aufgrund der angespannten Lage hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine landeseinheitliche Allgemeinverfügung erlassen, nach der auch kleinere Geflügelhaltungen die sogenannte präventiven Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Die Allgemeinverfügung gilt auch für Südbadens Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren.
Verordnung galt bislang nur ab 1.000 Tiere
Die bisherige Verordnung hatte nur für Geflügelbestände ab 1.000 Tieren Gültigkeit. Jetzt müssen auch Halter mit kleineren Beständen die vorgegebenen Sicherheitsvorgaben umsetzen, wie die Freiburger Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung betonte. Halter sollen beispielsweise sicherstellen, dass ihr Bestand nicht mit Wildvögeln in Kontakt gerät. Denn diese können die Vogelgrippen durch Kot verbreiten. Außerdem seien diverse Hygienevorschriften dringend einzuhalten, wie beispielsweise das Wechseln von Schuhen, bevor man den Stall oder das Gehege betritt. Auch desinfizieren von Schuhen, Händen und Kleidung sei unerlässlich, heißt es auf der Internet-Seite des Landwirtschaftsministeriums.
Bei Verdachtsfall Tierarzt einschalten
Bei Vogelgrippeverdacht im eigenen Geflügelbestand ist es vorgeschrieben und zwingend erforderlich, einen Tierarzt oder das Veterinäramt einzuschalten. Denn selbst der Verdacht auf Vogelgrippe ist anzeigepflichtig, wie es in der Landesverordnung heißt. In den vergangenen Wochen wurde bei mehreren verendeten Wildvögeln im Landkreis Tübingen das hochpathogene Geflügelpest-Virus (HPAI) nachgewiesen. In seiner aktuellen Risikoeinschätzung stuft das zuständige Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung in der Wildvogelpopulation als hoch ein. Auch die Gefahr, dass das Virus in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird, sei groß heißt es.