Das Amtsgericht Freiburg verhandelt gegen ein AfD-Mitglied, der ein Ehepaar mit Pfefferspray attackiert haben soll

Großer Andrang am Amtsgericht Freiburg

Ehemaliger Freiburger AfD-Gemeinderatskandidat wegen Pfefferspray-Attacke angeklagt

Stand
Autor/in
Gabi Krings

Ein ehemaliger AfD-Gemeinderatskandidat soll ein Freiburger Ehepaar schwer verletzt haben. Weil ein Zeuge nicht erschien, wurde das Urteil am zweiten Prozesstag verschoben.

Laut Anklage soll Robert H., aktiv in AfD und "Querdenker"-Szene, am 12. Juni 2021 in einem Freiburger Wohngebiet zwei Heranwachsende, die ihn offenbar als "Fascho" beschimpft hatten, mit Pfefferspray angegriffen haben. Einem Ehepaar, das den beiden zu Hilfe gekommen sei, habe er ebenfalls das Spray in die Augen gesprüht und den Mann mit einem Messer schwer verletzt. Die Ermittlungen wegen des Angriffs auf die Jugendlichen wurden eingestellt, genauso wie die Ermittlungen wegen der Messerattacke. Hier hatte Robert H. Notwehr geltend gemacht und die Staatsanwaltschaft konnte ihm das Gegenteil nicht nachweisen. Verhandelt wird im Prozess nun der Pfefferspray-Angriff auf das Ehepaar. Robert H. muss sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

SWR-Reporterin Gabi Krings zum Prozess um die Pfefferspray-Attacke gegen ein Ehepaar in Freiburg.

Verteidigung will nicht auf verhinderten Zeugen verzichten

Auch am zweiten Verhandlungstag bildeten sich lange Schlangen vor dem Gerichtssaal im Freiburger Amtsgericht. Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, es gab umfangreiche Polizeikontrollen. Diejenigen, die im Gerichtssaal einen der wenigen Plätze ergattern konnten, erwarteten eigentlich das Urteil. Doch weil ein Zeuge nicht erschienen ist, wurde dieses überraschend verschoben. Bei dem Zeugen handelt es sich um den Polizisten, der Robert H. nach der Tat befragt hatte. Der Beamte hatte - zumindest teilweise - den Ausführungen des 40-Jährigen geglaubt, der angegeben hatte, sich selbst verteidigt zu haben.

Schuldunfähig wegen Autismus?

Die These der Notwehr vertrat der Angeklagte auch vor Gericht. Am Tag zwei der Verhandlung brach Robert H. sein Schweigen. Er sei angegriffen worden und habe sich deshalb verteidigen müssen, sagte er dem Gericht. Schuld empfinde er keine. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft berichtete er, Pfefferspray und Messer würde er immer bei sich tragen. Wie bereits zu Prozessbeginn versuchte seine Verteidigerin, die NSU-Anwältin Nicole Schneiders, den Fokus auf eine psychische Einschränkung ihres Mandanten zu legen. In Gutachten sei bestätigt worden, dass Robert H. am Asberger Syndrom leidet, einer Form des Autismus. In Stresssituationen seien deshalb Überreaktionen möglich.

Opfer bis heute traumatisiert

Diese angebliche "Überreaktion" hat für die Nebenklägerin und Zeugin Cristina D. (Name von der Redaktion geändert) bis heute traumatische Folgen. Am ersten Prozesstag erzählte die 52-jährige Peruanerin, die schon lange in Freiburg lebt, wie sie die Pfefferspray-Attacke bis heute verfolgt. Weil der Angeklagte aktiv in der AfD sei, fühle sie sich als Opfer rechter Gewalt.

"Ich wünsche niemandem, was mir passiert ist. Bis heute schmerzt mich der Vorfall. Alles Vertrauen ist weg."

Zivilcourage endet mit Alptraum

An jenem Tag wollte sie mit ihrem Mann zum Einkaufen fahren, berichtete Cristina D.. An der Kreuzung, unweit ihrer Tiefgarage, habe sie gesehen, wie ein Erwachsener zwei Jugendliche verfolgt und mit Pfefferspray angreift. Für beide sei sofort klar gewesen: Sie müssen helfen. Ihr Mann habe eine Flasche Wasser genommen und damit den beiden Teenagern die Augen ausgewaschen. Derweil habe der Angreifer auf der anderen Straßenseite telefoniert, sei dann aber wieder auf die Jugendlichen zugegangen. Während diese schreiend weggerannt seien, habe sich ihr Ehemann dem Angeklagten mit ausgebreiteten Armen und den Worten "Lass die Kinder in Ruhe" in den Weg gestellt. Der habe aber nicht reagiert. Sie sei deshalb aus dem Auto ausgestiegen und habe ihn höflich aufgefordert zu gehen. Daraufhin habe der Mann zuerst sie und dann ihren Mann mit dem Reizgas besprüht, so Cristina D..

"Die Augen und mein ganzes Gesicht haben gebrannt. Es war ein großer Schock!“

Ehemann vermutet rassistische Gründe für Pfefferspray-Attacke

Cristina D.s Ehemann, ein 63-jähriger Freiburger, beschrieb die Situation vor Gericht ähnlich. Er erzählte, wie der Angeklagte zunächst gelächelt und dann seine Frau verletzt habe. Er habe das als kühl und berechnend empfunden. Weil seine Frau Ausländerin ist, vermutet der Ehemann deshalb rassistische Gründe. Als er versucht habe, Robert H. zurückzudrängen, habe dieser ein Messer gezückt und ihn im Brustbereich eine Schnittwunde zugefügt. Er sei schwer verletzt worden und habe im Krankenhaus behandelt werden müssen. Bis heute mache ihn fassungslos, dass die Polizei im Anschluss gegen ihn ermittelt habe, obwohl er doch das Opfer gewesen sei. Deshalb hat er sich an die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, "Leuchtlinie", gewandt. Dort bekommen er und seine Frau nun Unterstützung.

"Ich wollte nur helfen. Bis heute habe ich Alpträume.“

Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt "Leuchtlinie" in Freiburg unterstützt auch das Ehepaar, das von einem Freiburger AfD-Mitglied schwer verletzt wurde.
Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt "Leuchtlinie" in Freiburg unterstützt auch das Ehepaar, das von einem Freiburger AfD-Mitglied schwer verletzt wurde.

Angreifer hat selbst die Polizei alarmiert

Robert H. hatte an jenem 12. Juni selbst die Polizei gerufen. In dem vier Minuten langen Notruf-Telefonat, das im Prozess vorgespielt wurde, hört man ihn sagen, dass er angegriffen und beleidigt wurde und dass er sich mit Pfefferspray zu Wehr gesetzt habe. Der diensthabende Polizist stellt ihm Fragen zu Ort und Personalien. Im Hintergrund ist eine weitere Person zu vernehmen, die von einem Messer spricht. Der Polizist ist jetzt alarmiert und fordert Robert H. wiederholt auf, das Messer wegzulegen. Dieser reagiert erst, als eine Polizeistreife eintrifft.

"Legen Sie das Messer weg, Herr H.!"

Angeklagter wegen ähnlichem Delikt freigesprochen

Während der Zeugenanhörungen ist der Angeklagte in Prozessakten vertieft und regungslos. Dabei gab es bereits eine Verurteilung in ähnlicher Sache: Vor drei Jahren hatte Robert H. zusammen mit dem ehemaligen Freiburger AfD-Stadtrat und Anwalt Dubravko Mandic zwei Linksautonome und einen Radfahrer, der helfen wollten, ebenfalls angegriffen. Robert H. wurde in dem Prozess zu dieser Attacke aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Eine Verurteilung gab es seinerzeit nur gegen Mandic.

Stand
Autor/in
Gabi Krings

Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Die wichtigsten News direkt aufs Handy SWR Aktuell Baden-Württemberg ist jetzt auch auf WhatsApp

Der WhatsApp-Kanal von SWR Aktuell bietet die wichtigsten Nachrichten aus Baden-Württemberg, kompakt und abwechslungsreich. So funktioniert er - und so können Sie ihn abonnieren.

Baden-Württemberg

SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!

Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.