Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu 80 Sozialstunden: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen gegen einen Feuerwehrmann aus der Doppelstadt. Er soll im Februar 2023 sein Auto in einer Tiefgarage selbst angezündet haben. Die Verteidigung des 24-Jährigen plädierte erfolglos auf Freispruch. Alle Indizien würden nur eine Verurteilung wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug zulassen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für den 24-Jährigen könnten noch weitere zivilrechtliche Verfahren folgen. Dazu gehört der Sachschaden an der Tiefgarage in Höhe von rund 100.000 Euro.
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