Der 62-jährige "Reichsbürger“ aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) war vergangene Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung unter anderem den Tatbestand des versuchten Mordes als erwiesen an. Es ging davon aus, dass der Mann bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen Jahr einen Polizisten absichtlich angefahren hatte. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage. Karin Weingast, Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof, nannte das Urteil "wegweisend im Umgang mit Straftaten mit sogenannten Reichsbürgern". Nun ist der Verurteilte in Revision gegangen.
Anwalt stellt Tatvorwurf in Zweifel
Der Verteidiger betrachtet den Vorwurf einer vorsätzlich versuchten Tötung als nicht bewiesen. Außerdem hält er alle anderen Vorwürfe - etwa gefährliche Körperverletzung oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - durch die Untersuchungshaft bereits für abgegolten. So hatte der Anwalt des verurteilten Mannes vor dem Oberlandesgericht Stuttgart argumentiert.
Polizist ist seither dienstunfähig
Der zu zehn Jahren Haft verurteilte 62-Jährige aus Efringen-Kirchen ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden ist. Er war vor gut einem Jahr in Efringen-Kirchen betrunken in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei hatte er mit seinem Auto einen Polizisten angefahren und schwer verletzt. Der Beamte ist seither traumatisiert und deshalb dienstunfähig.