Der Beschluss des Gemeinderats von Müllheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist einstimmig: Die Stadt will das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg akzeptieren, seiner ehemaligen Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich Schadenersatz zu zahlen. Die Entscheidung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Ex-Bürgermeisterin auf weitergehende Forderungen, wie beispielsweise Schmerzensgeld, verzichtet. Die Stadtverwaltung hatte diese Linie vorgeschlagen.
Siemes-Knoblich hatte am Dienstag Gespräche zwischen ihrem Anwalt und dem Rechtsbeistand der Stadt bestätigt. Dem SWR hatte sie schon zuvor gesagt, dass sie auf Schmerzensgeldzahlungen verzichten würde, wenn die Stadt das Urteil akzeptiert.
Anfang März hatte das Gericht entschieden, dass Siemes-Knoblich nachträglich die gleiche Entlohnung wie ihrem männlichen Amtsvorgänger und ihrem männlichen Nachfolger in Müllheim zusteht. Die Kommune im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald müsse daher der Ex-Rathauschefin die Differenz von gut 50.000 Euro nachzahlen. Siemes-Knoblich hatte Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht. Sie war von 2011 an für acht Jahre im Amt.
Stadt konnte "geschlechtsbezogene Benachteiligung" nicht widerlegen
Bürgermeister Martin Löffler (SPD) sagte in einer längeren Debatte, auch seine Amtsvorgängerin sei interessiert, den Streit abzuschließen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass Siemes-Knoblich den Vergleichsvorschlag annimmt. "Ich halte es für wahrscheinlich und auch für gut." Er sei aber weiter davon überzeugt, dass Siemes-Knoblich 2011 bei ihrem Amtsantritt nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei. Die Kommune südlich von Freiburg hatte bereits eingeräumt, der Gemeinderat habe die Stelle damals als zu niedrig eingestuft.
Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, die Stadt habe die Vermutung einer "geschlechtsbezogenen Benachteiligung" nicht widerlegen können. Denn sie habe nicht nachgewiesen, dass das Geschlecht der früheren Bürgermeisterin bei der Gemeinderatsentscheidung über ihre Besoldungsgruppe keine Rolle gespielt habe. Sie hätte beweisen müssen, dass ausschließlich andere Gründe zu der Benachteiligung geführt hätten. Dies sei ihr nicht gelungen.