Einschätzung aus der Rechtsredaktion

Wann ist Streik rechtmäßig und wann nicht?

Stand
Autor/in
Christoph Kehlbach

Das Streikrecht ist ein hohes Gut: Es ist in der Verfassung verankert: in Artikel 9 des Grundgesetzes. Der schützt die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Was folgt daraus?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen nach einhelliger Rechtsprechung Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten - und haben auch das Recht zum Arbeitskampf. Aber: Streiks müssen sich immer an bestimmte Spielregeln halten, nur dann sind sie rechtmäßig.

Streiks aus rein politischen Gründen sind unzulässig

Zu den Voraussetzungen zählt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa, dass Streiks immer verhältnismäßig sein müssen, der Streikgegner also durch den Streik nicht ökonomisch ruiniert werden darf. Auch dürfen Ziel eines Streiks immer nur solche Umstände sein, die tatsächlich auch in einem Tarifvertrag für die Tarifparteien regelbar sind. Ein Streik aus rein politischen Gründen wäre also nicht zulässig. Und: Die jeweiligen Streikziele müssen hinreichend bestimmt sein. Ein Streik ohne ein konkret bestimmtes Streikziel, etwa "um generell mal Druck auf die Gegenseite auszuüben" ist nicht möglich.

Wenn es zum Streit über die Rechtmäßigkeit eines Streiks kommt, müssen die Arbeitsgerichte entscheiden. Der Streik ist eine sogenannte "kollektive Arbeitskampfmaßnahme" und als solche auch gerichtlich überprüfbar. Weil das Streikrecht aber verfassungsrechtlich geschützt ist, untersagen die für solche Fragen zuständigen Arbeitsgerichte in Deutschland nur sehr selten Streiks.

Nach rechtswidrigem Streik kann es teuer werden

Ein rechtswidriger Streik kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine sogenannte "unerlaubte Handlung" darstellen. Daher könnten sich die teilnehmenden Streikenden unter bestimmten Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch, es muss beispielsweise ein individuelles Verschulden vorliegen. Bei gewerkschaftlich organisierten Streiks wird das zumeist verneint.

Stand
Autor/in
Christoph Kehlbach

Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Die wichtigsten News direkt aufs Handy SWR Aktuell Baden-Württemberg ist jetzt auch auf WhatsApp

Der WhatsApp-Kanal von SWR Aktuell bietet die wichtigsten Nachrichten aus Baden-Württemberg, kompakt und abwechslungsreich. So funktioniert er - und so können Sie ihn abonnieren.

Baden-Württemberg

SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!

Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.

Reportagen, Shorts und Erklärvideos SWR Aktuell nun mit eigenem YouTube-Kanal am Start

Ab sofort ist SWR Aktuell auch bei YouTube mit einem eigenen Kanal zu finden. Damit ist die Nachrichtenmarke des SWR künftig neben Instagram und Facebook auch auf der wichtigsten Nachrichtenplattform präsent.