Mann zeigt im Publikum auf Kanzler Scholz auf der Bühne

Nach Protest gegen Olaf Scholz

Klimaaktivisten in Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt

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Verena Neuhausen
Verena Neuhausen
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Werner Trefz
Werner Trefz

Drei Klimaaktivisten sind vom Amtsgericht Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt worden. Es ging um Hausfriedensbruch, Körperverletzung und die Störung einer Rede von Kanzler Scholz.

Der Hauptangeklagte muss 450 Euro Strafe bezahlen, ein weiterer Mann 150 Euro und eine ebenfalls angeklagte Frau 100 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte etwas höhere Geldstrafen beantragt. Es ging um Vorfälle vom Mai dieses Jahres. Über den Fall wurde deutschlandweit berichtet, weil einer der drei Angeklagten die Rede von Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Katholikentag in Stuttgart durch einen Zwischenruf unterbrach.

Das Trio war zunächst wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Es soll einen Kran auf der Baustelle am Stuttgarter Hauptbahnhof bestiegen und von dort ein Banner mit der Aufschrift "S21 Klimakiller" entrollt haben.

Drei Klimaaktivisten müssen sich vor dem Amtsgericht Stuttgart unter anderem wegen Hausfriedensbruch veantworten.
Drei Klimaaktivisten müssen sich unter anderem wegen Hausfriedensbruch veantworten.

Medienwirksame Störung von Scholz-Rede beim Katholikentag

Einer der Aktivisten war zudem wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Polizei angeklagt. Er hatte eine Rede von Bundeskanzler Scholz während des Deutschen Katholikentags in Stuttgart gestört und sich laut Anklage gegen eine Festnahme so heftig gewehrt, dass ein Polizist leicht verletzt wurde.

Sicherheitskräfte tragen Mann davon
Ein Klimaaktivist stört die Rede von Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Katholikentag 2022 in der Liederhalle. Weil er versuchte, die Bühne zu stürmen, wird er vom Sicherheitspersonal aus dem Saal getragen.

Es war nicht der einzige Zwischenfall bei der Veranstaltung. Ein anderer Klimaaktivist hatte versucht, die Bühne zu stürmen, er wurde aber vom Sicherheitspersonal daran gehindert.

Protest vor der Gerichtsverhandlung in Stuttgart

Die drei Angeklagten hatten keine Anwälte. Der Hauptangeklagte hatte beantragt, einen befreundeten Mann als Rechtsbeistand zuzulassen. Dieser ist allerdings kein Jurist. Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Alle drei Angeklagte gaben als Hauptbeschäftigung "Aktivismus" an. In Statements bezeichneten sie das Bahnprojekt S21 als schlecht, das Konzept "Umstieg 21" sei besser.

Prozess gegen Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte drei Klimaaktivisten zu Geldstrafen.

Unterstützer der drei Angeklagten von der Umweltschutzbewegung "Extinction Rebellion" haben im Vorfeld vor dem Gerichtsgebäude protestiert. Sie forderten Freispruch.

Klimaaktivist will Geldstrafe nicht bezahlen

Am Tag nach dem Urteilsspruch erklärte der Hauptangeklagte, er habe Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. "Ja, es sind milde Geldstrafe, dennoch denken wir, dass es einen Freispruch hätte geben können. Denn in dem Verfahren sind sehr viele Rechtsfehler passiert." Zwar sei er bereit für seinen Aktivismus die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Er bevorzuge aber, wenn er keine weiteren Vorstrafen habe. Zuvor war er in Berlin wegen Diebstahls von Klettergurten ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Politisch wolle er weiter mit Kletteraktionen auf seine Anliegen aufmerksam machen.

Mann bei Protest vor Bannern
Der Hauptangeklagte im Prozess gegen drei Klimaaktivisten vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Er hatte im Mai mit einer Störaktion der Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bundesweit Aufsehen erregt. Vor Prozessbeginn haben seine Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude protestiert.

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