Gäubahn

Städte halten Anbindung an Stuttgarter Hauptbahnhof für unverzichtbar

Sorge vor Abkopplung: Kommunen legen Gutachten zur Gäubahn vor

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Werner Trefz

Im Zusammenhang mit Stuttgart 21 sollen Züge der Gäubahn ab 2025 in Stuttgart-Vaihingen enden. Städte wie Böblingen wehren sich. Von einem Gutachten fühlen sie sich bestätigt.

Die Großen Kreisstädte Singen (Kreis Konstanz), Rottweil, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Horb (Kreis Freudenstadt), Herrenberg (Kreis Böblingen) und Böblingen halten die direkte Anbindung der Strecke Zürich-Stuttgart (Gäubahn) an den Stuttgarter Hauptbahnhof für unverzichtbar. Die geplante mehrjährige Unterbrechung nach der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs von Stuttgart 21 betrachten sie mit Sorge, denn damit würden die Städte vom Schienenfernverkehr abgekoppelt werden. Rund 1,4 Millionen Menschen, die entlang der Strecke wohnen, könnten nicht mehr direkt zum Stuttgarter Hauptbahnhof kommen.

"Umstieg bedeutet Zeitverlust. Das heißt, dass ich meinen Anschlusszug eventuell nicht mehr bekomme."

Gäubahn für längere Zeit vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgekoppelt

Im Rahmen der Fertigstellung von Stuttgart 21 plant die Bahn, die Züge aus Zürich und Singen ab 2025 in Stuttgart-Vaihingen enden zu lassen. Für die Weiterfahrt zum Stuttgarter Hauptbahnhof sollen Reisende dann den Nahverkehr nutzen. Das Provisorium soll Bestand haben, bis der neue Anschluss an den Tiefbahnhof über den Flughafen fertig gestellt ist. Wegen Umplanungen werden der Flughafenbahnhof und die Anbindung an die Schnellbahntrasse auf den Fildern deutlich später fertig als die restlichen Teile des Bahnprojekts Stuttgart 21.

Die Panoramastrecke in Stuttgart: Über diese innerstädtische Trassen fahren Züge aus Zürich und Singen kommend in Stuttgart ein.
Die Panoramastrecke in Stuttgart: Über diese innerstädtische Trassen fahren Züge aus Zürich und Singen kommend in Stuttgart ein.

Im Mittelpunkt des Gutachtens, das am Mittwoch in Böblingen vorgestellt wurde, stehen die "Rechte der Anliegerkommunen gegen die Abbindung der Gäubahn". Erstellt hat das Gutachten Georg Hermes. Er ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main. Hermes kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Gäubahn nicht so einfach unterbrochen werden darf, sondern die Deutsche Bahn erst einmal einen eisenbahnrechtlichen Stilllegungsantrag stellen müsste. Genauso sei ein Freistellungsverfahren nötig, falls die Grundstücke auf der bisherigen Panoramabahntrasse nicht für Eisenbahnzwecke genutzt werden sollten. Hermes geht davon aus, dass die Pläne der Bahn durch den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 nicht mehr gedeckt sind. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) müsse sich jetzt damit befassen, dass die Bahn in Teilen nicht mehr so baue, wie es vom EBA festgelegt worden sei.

Eine Abbindung der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen über mehrere Jahre liege nicht im Interesse der Gäubahn-Anrainergemeinden. Darin waren sich die Oberbürgermeister von Böblingen, Horb und Singen bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens in Böblingen einig. Bei der landesweiten Volksabstimmung 2011 hätten sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren Kommunen für das Projekt Stuttgart 21 ausgesprochen, um besser an die Landeshauptstadt angeschlossen zu sein. Mit den neuen Plänen seien die Städte stattdessen für Jahre vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgehängt.

Juristische Möglichkeiten wurden bereits geprüft

Eine direkte Möglichkeit, rechtlich gegen die Abbindung der Gäubahnstrecke vorzugehen, haben die Anrainerkommunen nicht. Wichtig ist aber nach Ansicht des Gutachters Georg Hermes, dass die Kommunen eine "kalte Stillegung" der Strecke durch die Deutsche Bahn verhindern. Sollte die Deutsche Bahn bei ihren Plänen bleiben, müssten sich die Kommunen dafür einsetzen, dass es zu einem offiziellen Stilllegungsverfahren kommt. Daran könnten sich die Städte über den Umweg eines "Eisenbahninfrastrukturunternehmens" beteiligen - mit dem Ziel, die Gäubahn-Strecke zwischen Vaihingen und Stuttgart Hauptbahnhof weiter zu betreiben beziehungsweise betreiben zu lassen, bis die Alternativstrecke über den Flughafen fertiggestellt und befahrbar ist.

Die Städte entlang der Gäubahnstrecke wollen jetzt Gespräche führen. Das Land, die Region Stuttgart und die Landeshauptstadt dürften der Deutschen Bahn nur dann Zusagen für Finanzierungen, Plan- und Vertragsänderungen machen, wenn damit eine Betriebspflicht der ganzen Gäubahn bis zum Hauptbahnhof verbunden sei. Die Botschaft der Kommunen lautet: "Keine Abbindung ohne Alternative". Die neue Führung über den Flughafen müsse zuerst fertiggestellt sein, damit der Betrieb der Gäubahn über den Flughafen ohne Unterbrechung vonstattengehen kann.

Ein IC 2 der Deutschen Bahn steht am Bahnhof: Die Doppelstockwagen sind atuell für den Fernverkehr auf der Gäubahn im Einsatz.
Ein IC 2 der Deutschen Bahn steht am Bahnhof: Die Doppelstockwagen sind atuell für den Fernverkehr auf der Gäubahn im Einsatz.

Streit um Erhalt der Panorama-Bahn

Die bisherige Zuführung über die Panoramabahn soll ab 2025 wegfallen. Dagegen hatte auch der Landesnaturschutzverband diese Woche einen Eileintrag eingereicht. Die Stadt Stuttgart will das Gleisfeld im Stuttgarter Kessel für die Entwicklung des Rosensteinquartiers nutzen.

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