Das Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart entschied bei einer 23-Jährigen auf eine Geldstrafe von 900 Euro, weil sie beteuerte, ihr Verhalten zu überdenken. Ihr Freund muss hingegen ins Gefängnis.
Das Gericht verurteilte ihn nach Angaben einer Sprecherin von Donnerstag zu einer zweimonatigen Haftstrafe, weil er seine Straßenblockade in der Verhandlung nicht nur verteidigte, sondern weitere Aktionen ankündigte. Zuerst hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" berichtet.
Blockade-Ankündigung entscheidend für Haftstrafe
Nach Angaben der Gerichtssprecherin spielte die Blockade-Ankündigung des jungen Mannes aus Bayern bei der Entscheidung für eine Haftstrafe eine Rolle. Laut Gesetz dürfe eine Bewährung nur ausgesprochen werden, wenn zu erwarten sei, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen werde.
Verkehrsknoten in Bad Cannstatt blockiert
Die beiden Klimaaktivisten hatten im September vergangenen Jahres gemeinsam mit drei weiteren Unterstützern einen Verkehrsknoten im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt blockiert. Drei von ihnen hatten sich auf der Straße festgeklebt. Für Aufsehen sorgte das Paar erneut, als es seinen Prozess im Januar wegen einer Fernreise mit dem Flugzeug nach Asien verpasste. Die Kritik aus der Politik war scharf, in den sozialen Medien entbrannte eine Diskussion.
Debatte um "Letzte Generation" Flug nach Asien: Klimaaktivisten geben Fehler zu
Fernreise nach Asien statt Gerichtstermin in Stuttgart: Kritiker werfen zwei Klimaaktivisten Doppelmoral vor. Die beiden Aktivisten geben jetzt zu, Fehler gemacht zu haben.
Verfahren neu aufgerollt
Nach früheren Angaben des Amtsgerichts hatte das Paar vor dem Verhandlungstermin im Januar zwar mitgeteilt, nicht erscheinen zu können. Der Richter hatte sie aber nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. In Abwesenheit waren beide bereits beim ersten Prozesstermin zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Verfahren waren aber wegen Formfehlern neu aufgerollt worden. Die jüngsten Urteile gegen das Paar, die bereits am Mittwoch gesprochen wurden, sind noch nicht rechtskräftig.