Dem Gründer der Querdenken-Bewegung Michael Ballweg wird der Prozess gemacht - aber nur wegen Steuerdelikten. Das hat das Landgericht Stuttgart heute entschieden. Was die Vorwürfe der Geldwäsche und des versuchten Betrugs angeht, sieht das Landgericht keinen hinreichenden Tatverdacht. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.
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