Nachdem ein Polizist seine Frau in Kirchheim/Teck erschossen hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht mehr wegen fahrlässiger Tötung im Dienstumfeld des Mannes.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sich der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung nicht bestätigt. Es lägen keine Hinweise dafür vor, dass die Vorgesetzten dem Ehemann der Getöteten seine Dienstwaffe hätten abnehmen müssen. Der Ehemann war Polizist beim Landeskriminalamt (LKA) und hatte im Februar 2022 seine Frau in Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen) mit seiner Dienstwaffe erschossen.
Polizist zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus
Polizistinnen und Polizisten kann die Dienstwaffe etwa bei längerer Abwesenheit von mehr als drei Monaten vom Dienst- oder Wohnort abgenommen werden. Wie das LKA auf SWR-Anfrage mitteilte, seien diese Voraussetzungen in diesem Fall nicht gegeben gewesen. Außerdem sei der Polizist zum Zeitpunkt der Tat stationär in einem Krankenhaus behandelt worden. "Aufgrund der Schwere seiner Verletzung konnte nicht damit gerechnet werden, dass dieser das Krankenhaus eigenständig verlässt", so das LKA. Weitere Auskünfte seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Staatsanwaltschaft prüfte auch, ob Warnungen der getöteten 58-Jährigen vor der Tat beim LKA nicht ernst genommen wurden. Das Amt teilte ebenfalls mit, dass bisher keine dienstrechtlichen Schritte gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeleitet worden seien, da es keine Anhaltspunkte für Dienstvergehen gebe.
Nach der Tat erschoss sich der LKA-Beamte selbst
Der 59-jährige Täter hatte seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau vor einem Supermarkt aufgelauert, in dem sie arbeitete, und sie mit seiner Dienstwaffe erschossen. Im Anschluss erschoss er auch sich selbst in seinem Auto nahe des Ladens. Zu den Motiven des 59-Jährigen liegen der Staatsanwaltschaft keine Erkenntnisse vor.