Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat am Mittwoch das Urteil gegen zwei Geschäftsleute aus Baden-Württemberg und dem Saarland verkündet. Die beiden Angeklagten haben nach Überzeugung des Gerichts illegal elektronische Bauteile nach Russland geschmuggelt. Dort seien sie militärisch verwendet worden, beispielsweise für die Drohen "Orlan 10", die Russland im Krieg einsetzt.
Gericht: "Fortlaufende Einnahmequelle"
Der 59-jährige Angeklagte aus dem Saarland wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte habe hartnäckig die Sanktionen der EU gegen Russland umgangen, sagte die Richterin. Seine 54-jährige Lebensgefährtin aus der Nähe von Karlsruhe erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die beiden besitzen den Angaben zufolge sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit.
Laut Gericht handelte der Angeklagte seit über 15 Jahren mit Elektronikbauteilen und führte im Saarland dazu zwei Unternehmen. Zwischen Januar 2020 und Mai 2023 verkaufte und lieferte er demnach in 54 Fällen insgesamt 120.000 Bauteile an Unternehmen in Russland. Er habe sich eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft und darüber nachgedacht, seine Teilzeitstelle bei einem Bahnunternehmen im Saarland aufzugeben, um sich ganz auf die Exporte zu konzentrieren, so das Gericht.
Paar schmuggelte auch über China nach Russland
Die gelieferten Teile wie Wandler oder Transistoren wurden unter anderem in Deutschland eingekauft, wie die Senatsvorsitzende mitteilte. Es seien dann falsche Empfänger angegeben worden. Es sollte der Eindruck erweckt werden, die Bauteile blieben in Deutschland. Aber die Gegenstände wurden unter anderem an eine Firma nach St. Petersburg geliefert.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die EU ihre Sanktionen noch einmal verschärft. Der Mann und die Frau passten ihr Geschäftsmodell laut Gericht an und lieferten dann den Angaben zufolge die Bauteile über die Türkei, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate an Russland.
Beide Angeklagte legten Geständnisse ab
Die Einnahmen von rund 880.000 Euro werden eingezogen. Das Gericht wertete es strafmildernd, dass der Angeklagte aus dem Saarland die Tat gestanden hatte. Das habe die Beweisaufnahme deutlich abgekürzt. Laut Gericht ließ der Mann rückblickend auch Reue erkennen.
Die angeklagte Frau, die nur bei einem Teil der Taten beteiligt war, hatte ebenfalls ein Geständnis abgelegt. Auch das wurde strafmildernd gewertet. Wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes und des Geständnisses hat das Gericht die gegen sie ausgesetzte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.