Symbolbild. Eine Prostituierte wartet auf Kundschaft.

Kein käuflicher Sex im Rotlichtviertel?

Bordellbesitzer gewinnt vor Gericht gegen Stadt Stuttgart

Stand

Ein Bordell wehrt sich vor Gericht gegen die Stadtverwaltung Stuttgart. Mit Erfolg. Das Bordell kann weiterlaufen. Was wird nun aus Plänen der Verwaltung, Prostitution einzudämmen?

Die Stadt Stuttgart sucht neue Wege im Umgang mit Prostitution. Sie ist dazu seit 2016 nach dem Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet. Ein Bordellbetreiber hat nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen die Stadt gewonnen. Bei dem Rechtsstreit ging es darum, welche Anforderungen aus dem Prostituiertenschutzgesetz Betriebe erfüllen müssen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes 2016 liefen. Geklagt hatte der Stuttgarter Laufhausbetreiber John Heer, wie sein Anwalt dem SWR mitteilte. Sein Betrieb muss nach dem Urteil des VGH vorerst nicht die verschärften Anforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes erfüllen.

So ist die Rechtslage

Nach dem Prostituiertenschutzgesetz von 2016 müssen alle Betriebe, die Sex gegen Geld bieten, bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel getrennte sanitäre Anlagen für Prostituierte und Freier, separate Wohnbereiche für Prostituierte und ein Notrufsystem dort, wo Prostituierte arbeiten. Betriebe, die vor 2016 sexuelle Dienstleistungen angeboten hatten, waren von diesen Bedingungen zunächst ausgenommen. Sie müssen allerdings einen Erlaubnisantrag stellen und damit eine neue Genehmigung für den legalen Verkauf von sexuellen Dienstleistungen haben.

VGH: Heers Bordellbetrieb ist rechtens

Das Bordell von John Heer wurde schon vor dem Gesetz von 2016 betrieben. Es hatte den Erlaubnisantrag laut seinem Anwalt schon vor Jahren gestellt. Die Stadt ist der Ansicht, dass John Heers Betrieb nicht alle Mindestanforderungen zum Schutz von Prostituierten erfüllt, so ein Sprecher gegenüber dem SWR. Deswegen sei auch ein Bußgeld verhängt worden, hieß es weiter. Vor dem VGH hat sich John Heer aber in zweiter Instanz gegen die Stadt durchgesetzt. Demnach ist die in seinem Haus angebotene Prostitution auch legal, wenn nicht alle Anforderungen zum Schutz der Prostituierten umgesetzt sind. In seinem Laufhaus sei aber zumindest ein Notrufsystem installiert, heißt es.

Wo sollen die Bordelle hin?

Die Stadt Stuttgart versucht seit Jahren über das Baurecht zu regeln, wo Prostituierte arbeiten dürfen. Dazu regelt sie, wo es Vergnügungsstätten - dazu gehören auch Bordelle und Laufhäuser - geben darf. Demnach sind solche Betriebe nur innerhalb des City-Ringes erlaubt und auch nur da, wo es zwischen einzelnen Etablissements deutliche Abstände gibt. Nach dieser Regelung dürfte keines der derzeitigen Bordelle im Leonhardsviertel in Stuttgart weiter öffnen.

Was wird aus dem Leonhardsviertel?

Über die Zukunft der Rotlichtbetriebe im Leonhardsviertel muss jetzt der Gemeinderat entscheiden. Dort gibt es auch innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Meinungen zur baurechtlichen Planung für das Leonhardsviertel. Wenn die Stadt baurechtlich die Bordelle im Leonhardsvietel zuließe, dann müsste sie auch weitere, neue Betriebe genehmigen, hört man aus dem Gemeinderat. Das sei aber politisch nicht gewollt und widerspräche den bisherigen baurechtlichen Planungen.

Die Beratungen sind ins Stocken geraten. Mitte Dezember soll sich erneut ein Unterausschuss des Gemeinderates mit dem Rotlichtviertel befassen. Bislang zeichnet sich kein Kompromiss ab zwischen denen, die Prostitution ganz aus dem Viertel verbannen wollen, und denen, die zumindest den bisherigen Betrieben den Fortbestand sichern wollen.

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