Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg sind weiterhin zögerlich bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Die Abgabenquote liege kurz vor Weihnachten bei rund 43 Prozent, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart erklärte. "Erfahrungsgemäß werden mehr Erklärungen eingereicht, je näher der Abgabetermin rückt."
Fristverlängerung für Grundsteuer B endet am 31. Januar 2023
Insgesamt seien im Land 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Die Fristverlängerung für die Grundsteuer B endet am 31. Januar 2023. Daran schließt sich ein Erinnerungsverfahren an.
Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Nach Angaben des Finanzministeriums in Stuttgart werden - anders als in anderen Bundesländern - lediglich das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und unter Umständen die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken abgefragt.
Was ändert sich mit der neu berechneten Grundsteuer? Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen? Erklärungen im Video:
Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens an
Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune ermittelt. Er gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter innerhalb eines bestimmten Gebiets wieder. Angaben über Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr werden nicht benötigt.
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.