Zum neuen Jahr gilt für die rund 24.000 Mitarbeitenden der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein neues Arbeitsrecht. Der württembergische Bischof ist damit einer der ersten, der eine Empfehlung der Bischofskonferenz umsetzt. Für geschiedene oder nicht-heterosexuelle Menschen wird es damit künftig deutlich leichter, in einer katholischen Institution zu arbeiten.
Kirchenaustritt bleibt Kündigungsgrund
Die katholische Identität von Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten wird künftig durch die Institutionen selbst repräsentiert und nicht durch deren Mitarbeitende. Das bedeutet: Die Oberärztin eines katholischen Krankenhauses oder der Mathelehrer an einer katholischen Schule dürfen zum zweiten Mal heiraten oder ihren gleichgeschlechtlichen Partner beziehungsweise Partnerin heiraten, ohne Angst um den Job haben zu müssen.
Die kirchlichen Anforderungen an Geistliche bleiben allerdings bestehen und beziehen sich - etwa mit dem Zölibat - weiterhin auch auf das Privatleben der Mitarbeitenden. Auch ein Kirchenaustritt bleibt weiterhin ein möglicher Kündigungsgrund. Die bundesweite Bischofskonferenz hatte die Reform für Mitarbeitende von Kirche und Caritas im November beschlossen. Die Erzdiözese Freiburg rechnet nach eigenen Angaben mit einer Umsetzung im Frühjahr.