Wer unerwartet krank wird und sich in einer Notfallpraxis behandeln lassen möchte, könnte heute vor verschlossenen Türen stehen. Die kassenärztliche Vereinigung schränkt ab dem 25.10.2023 den Notdienst ein. Der Grund: ein Urteil, das verlangt, dass Poolärzte im Bereitschaftsdienst sozialversichert werden müssen. Die Kassenärztliche Vereinigung reagiert auf dieses Urteil mit der Schließung einiger Notfallpraxen. Von heute an gilt für sie ein Notfallplan.
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