Das baden-württembergische Justizministerium hat neue Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen in Städten und Kommunen erlassen.
Danach ist jetzt festgelegt, wie viele Geflüchtete Stadt- und Landkreise zusätzlich aufnehmen müssen, wenn es dort vor Ort auch eine Landeserstaufnahme-Einrichtung gibt.
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