Nach dem Auslaufen der gesetzlichen Corona-Maßnahmen setzen Kliniken und Arztpraxen in Baden-Württemberg teilweise weiter auf Masken, zumindest in besonders sensiblen Bereichen. Man empfehle den Krankenhäusern ein "risikobasiertes Vorgehen", teilte die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) mit. Eine Maskenpflicht komme für Bereiche infrage, in denen besonders gefährdete Patienten und Patientinnen behandelt werden. Außerdem empfehle man die Masken bei einem Ausbruchsgeschehen. Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen war am 8. April ausgelaufen. Seither können Krankenhäuser und Arztpraxen eigene Regeln aufstellen.
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Unikliniken Tübingen und Freiburg: Maskenpflicht auf Intensivstation
In vielen Kliniken muss in bestimmten Bereichen auch weiterhin Maske getragen werden, am Universitätsklinikum in Tübingen beispielsweise auf Krebsstationen und der Intensivstation, erklärte eine Sprecherin. Ebenso ist die Regelung am Universitätsklinikum in Freiburg. Dort müssen zudem auch Besucherinnen und Besucher, die leichte Erkältungssymptome haben, eine Maske tragen. Wer starke Symptome hat, dürfe das Klinikum gar nicht betreten, teilte ein Sprecher mit. In Tübingen hat man den Eindruck, dass viele Mitarbeiter und Besucher weiterhin freiwillig eine Maske tragen.
Am Klinikum Stuttgart tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Umgang mit ansteckenden Patienten weiter eine Maske, erklärte ein Sprecher des Krankenhauses. Zudem seien Masken im OP-Bereich und bei der Medikamentenherstellung vorgeschrieben. "In den meisten Fällen jedoch verzichten die Mitarbeitenden inzwischen auf das Tragen einer Maske und sehen dies als enorme Arbeitserleichterung", sagte der Sprecher.
Hausärzte: Gezielter Einsatz der Maske
In den Arztpraxen im Land sind Masken auch noch häufig an der Tagesordnung. "Die Patientinnen und Patienten verhalten sich sehr vorsichtig und kommen meist mit Maske in die Praxis", sagte die Landesvorsitzende des Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth. Die Ärztin betreibt selbst eine Hausarztpraxis in Pforzheim. Dort müssten Patientinnen und Patienten in der Infektsprechstunde weiterhin mit Maske erscheinen, ansonsten aber nicht mehr. Auch ihre Kolleginnen und Kollegen im Land setzten die Masken zielgerichtet als Werkzeug zum Schutz vor Infektionen ein, allerdings nicht mehr ständig. "Das ist für uns ein Stück weit eine Rückkehr zur Normalität", sagte Buhlinger-Göpfarth.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können Ärzte mit eigener Praxis auch nach Ende der Maskenpflicht weiter das Tragen von Masken in ihren Räumen vorschreiben. Es gebe aber auch eine Behandlungspflicht, erklärte eine Sprecherin. Patienten, die sich vehement weigern, eine Maske zu tragen, könnten nicht ohne weiteres weggeschickt werden, so die KVBW.