Jede vierte Frau muss sich an den Kosten für einen Aufenthalt im Frauenhaus beteiligen, sagt der bundesweit tätige Verein "Frauenhaus-Koordinierung" mit Sitz in Berlin. Der Verein befürchtet, dass etliche Frauen keine Hilfe suchen, weil sie das Geld nicht aufbringen können oder sich verschulden müssen.
Forderung nach einheitlicher Finanzierung
Die Verantwortlichen der Frauenhäuser in Mannheim und Heidelberg fordern deshalb eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser. Sie schließen sich damit einer Forderung des Vereins "Frauenhaus-Koordinierung" an. Außerdem müsse Schluss sein mit der finanziellen Selbstbeteiligung der betroffenen Frauen, sagt auch die Leiterin des Mannheimer Frauenhauses Nazan Kapan.
Hintergrund: Nur wer Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) hat, muss für einen Aufenthalt im Frauenhaus nichts zahlen - das übernimmt dann das Job-Center. Alle anderen müssen in der Regel je nach Verdienst zuzahlen, zumindest in Baden-Württemberg.
Höhe der Zuzahlung variiert
Sowohl in Mannheim als auch in Heidelberg müssen Teil- oder Selbstzahlerinnen bis zu 14 Euro pro Tag und Person zahlen - bei einer Frau mit mehreren Kindern kommt schnell eine vierstellige Zahl im Monat zusammen. Deshalb, heißt es aus Heidelberg und Mannheim, müsse Schluss sein mit der Tagessatz-Finanzierung, sagt Nazan Kapan.
In Mannheim haben im vergangenen Jahr 16 Frauen und 20 Kinder Schutz im Frauenhaus gefunden, in Heidelberg waren es 22 Frauen und 40 Kinder. Auch hier müssen einige die Miete für ihr Zimmer im Frauenhaus mitfinanzieren. Anfragen gab es allerdings deutlich mehr: Allein in Heidelberg mussten 240 Frauen abgewiesen werden. In Mannheim konnten gut 170 Frauen nicht aufgenommen werden.
Bundesweit haben 2022 laut dem Verein "Frauenhaus-Koordinierung" mehr als 14.000 Frauen Schutz in einem Frauenhaus gesucht.