Alte Menschen in Pflegeheimen brauchen während Corona viel Unterstützung durch das Personal

Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal

Viele Pflegekräfte im Rhein-Neckar-Kreis noch nicht geimpft

Stand

Beschäftigte in Gesundheit und Pflege müssen seit März nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Im Rhein-Neckar-Kreis sind aber weiterhin viele Mitarbeitende ungeimpft.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises meldet derzeit 1.528 ungeimpfte Personen in 766 Einrichtungen. Gesetzlich ist die Impfung aber seit März für Menschen verpflichtend, die im Gesundheitswesen arbeiten.

Arbeitgeber müssen ungeimpfte Beschäftigte beim Gesundheitsamt melden

Die Pflegeheime und Kliniken waren per Gesetz verpflichtet worden, bis 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenen-Nachweis ihrer Beschäftigten vorzulegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen Ungeimpfte bei ihren Gesundheitsämtern melden.

Eine Frau zieht eine Dosis des Impfstoffes von BiontechPfizer für eine Corona-Impfung auf.Wer als Beschäftigter im Gesundheitswesen am Dienstag (15.03.2022) keine Impfung nachweisen kann, muss künftig unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Heidelberg: Referat Gesundheitsschutz kümmert sich um die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Wenn die Einrichtungen dem Gesundheitsamt nicht-immunisierte Mitarbeitende melden, würden so wörtlich "Verwaltungsverfahren mit Aufforderungen, Anhörungen und letztendlich auch Bescheiden in Gang gesetzt", so die Kreisverwaltung auf SWR-Anfrage.

Ermessensspielraum der Gesundheitsämter

Das Ziel seien nicht Beschäftigungsverbote, sondern die Erhöhung der Impfquote. Die Gesundheitsämter hätten dabei einen Ermessensspielraum, so die Kreisverwaltung weiter. Wie verfahren wird, hänge immer vom Einzelfall ab. In der Praxis kann es somit dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen und Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.

Ungeimpftes Pflegepersonal darf grundsätzlich weiterarbeiten

Ungeimpftes Pflegepersonal darf grundsätzlich erst einmal weiterarbeiten, bis das Gesundheitsamt individuell über die Fälle entschieden hat. Wer zum Beispiel einen medizinischen Grund nachweisen kann, muss nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn er sich regelmäßig testen lässt.

Kritik an Teil-Impfpflicht

Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es im Gesundheitswesen keinen Konsens. Manche Pflegeheime befürchten aufgrund der dann fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernsthafte Einschnitte für das Pflegesystem und große Mehrbelastungen für die Gesundheitsämter. Andere befürchten eine Stigmatisierung der Berufsgruppe.

Stand
Autor/in
SWR