Nach Informationen der Stadt Heidelberg hat das Karlsruher Gericht zwei wichtige Eilentscheidungen in der Sache getroffen. So sei die Stadtverwaltung per Beschluss nicht mehr dazu verpflichtet, dem Sozialministerium Baden-Württemberg eine sofortige Baugenehmigung für die Sanierung des Ex-Gefängnisses zu erteilen. Auch müsse sie den vom Land gestellten Bauantrag nicht weiter bearbeiten, heißt es in der Mitteilung.
Beschlüsse noch nicht rechtskräftig
Als Begründung habe das Gericht unter anderem angegeben, dass aufgrund der hohen Umbaukosten eine deutlich längere Nutzung durch das Sozialministerium nicht ausgeschlossen werden könne. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.
![Durch ein Fenstergitter in einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ (Gefängnis Heidelberg) ist ein Innenhof zu sehen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach) Durch ein Fenstergitter in einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ (Gefängnis Heidelberg) ist ein Innenhof zu sehen.](https://www.dasding.de/newszone/1712937834030%2Cgefaengnis-110~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Vorstellungen über künftige Nutzung völlig unterschiedlich
Die Vorstellungen über die künftige Nutzung des früheren Gefängnisses in der Heidelberger Altstadt gehen diametral auseinander: Die Stadt will das Areal der Universität zur Verfügung stellen. Die Landesregierung plant, in dem Gebäudeensemble für eine begrenzte Zeit suchtkranke Straftäter unterzubringen. Dagegen hat die Stadt mehrere Klagen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.