Revision gegen Haftstrafe im Missbrauchsprozess

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Autor/in
Smolka

Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Mann sich über einen Zeitraum von rund 20 Jahren an Kindern und Jugendlichen vergangen hatte. 130 Taten an zehn Jungen wurden ihm vorgeworfen. Der vorsitzende Richter hatte den 46-Jährigen bei der Urteilsverkündung als gefährlich bezeichnet. Die Verteidigung geht aber jetzt gegen die lange Haftstrafe und die anschließende Sicherungsverwahrung vor. Der Mann leidet laut Gericht an einer sog. Multiplen Störung der Sexualpräferenz. Ein Gutachter hielt ihn aber für schuldfähig.

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