Zwei Polizeibeamte der Mannheimer Reiterstaffel sind am Donnerstag wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Laut Gericht haben sie ihre Dienstpferde unter anderem durch Schläge auf Flanken und Kopf sowie andere Maßnahmen gequält. Einer der beiden Beamten muss 14.000 Euro Geldstrafe zahlen. Ihm wurde außerdem für zwei Jahre jeglicher Umgang mit Tieren verboten. Der zweite, 57-jährige Polizist erhielt eine Geldstrafe über 9.200 Euro. Die Taten haben sich in den Jahren 2019 bis 2021 ereignet. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe beim Prozessauftakt zurückgewiesen.
Vorwürfe: Schläge und Pfefferpaste im Trog
Der 57-jährige Polizist ist seit 27 Jahren bei der Reiterstaffel. Laut Gericht war er dabei beobachtet worden, wie er bei einem Einsatztraining ein Pferd auf den Kopf schlug. Ein anderes Mal hatte er laut Zeugenaussagen ein Pferd, auf dem eine Kollegin saß, mit seiner Gerte traktiert. Das Tier soll unruhig gewesen sein. Im Prozess rechtfertigte der Beamte die Schläge damit, dass er habe verhindern wollen, dass sich das Pferd auf die Hinterbeine stelle. Er berief sich auf seine jahrelange Erfahrung und erklärte, dass er das Tier "in- und auswendig" kenne.
Sein jüngerer Kollege soll einem Polizeipferd Pfefferpaste in den Futtertrog geschmiert haben, um es zu "disziplinieren". Das Tier litt bereits an einer Verhaltungsstörung, dem sogenannten "Koppen". Eine Sachverständige schilderte im Gerichtssaal, dass dieses Verhalten durch Stress oder falsche Haltungsbedingungen ausgelöst werden könne. Der Beamte war außerdem dabei beobachtet worden, wie er ein Polizeipferd in seiner Box grundlos mit einer Gerte schlug. Beim einem Training hatte er laut Staatsanwaltschaft zudem einen Jutesack mit leeren Konservendosen an der Longierleine eines Pferd befestigt. Das Tier geriet daraufhin in Panik. Der Polizist rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass sogenannte "Klappersäcke "ein normales "Arbeitsutensil" seien, um Pferde an Reize und hohe Lärmpegel zu gewöhnen, wie sie etwa bei Demonstrationen vorkommen können.
Viele Mitarbeiter kündigten oder ließen sich versetzen
Eine frühere Kollegin sagte als Zeugin aus, dass bei der Mannheimer Reiterstaffel ein rauer Ton geherrscht habe. Pferde und Menschen seien angebrüllt und Tiere mit Schlägen bestraft worden. Andere Quellen berichteten von Mobbing. Viele Mitarbeiter hätten damals wegen des harschen Betriebsklimas gekündigt oder sich versetzen lassen.
In ihrer Urteilsbegründung verurteilte die Richterin den rohen Umgang der Angeklagten mit den Pferden. Das Vorgehen hätte bei den Tieren "Schmerzen" und "Leiden" ausgelöst und verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Mit "brachialer Gewalt" könne man Fluchttiere nicht erziehen, führte die Richterin aus. Um Polizeipferde auf schwierige Einsätze vorzubereiten, brauche es "einen völlig anderen Umgang".
Disziplinarverfahren noch unklar
Zum Prozess kam es, weil die beiden Beamten Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatten. Interne Konsequenzen bei der Polizei gab es bislang keine. Ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, soll nach Abschluss des Strafverfahrens geprüft werden. Die Verteidigung der beiden Beamten will prüfen, ob sie in Berufung geht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Mannheimer Reiterstaffel schwankt die Zahl der Beschäftigten und Tiere. Generell gebe es Bedarf an 15 Polizeipferden und ebenso vielen Reiterinnen und Reiter. Dazu kommen eine Leitungsposition sowie sechs Menschen zur Betreuung der Tiere.
Tierrechtsorganisation PETA äußert sich zum Urteil
Die Tierrechtsorganisation PETA hätte sich gewünscht, dass für die beiden Männer ein umfassendes Betreuungs- und Tierhalteverbot ausgesprochen worden wäre. Nur so könne man sicherstellen, dass sie nie wieder Tieren Gewalt antun, so eine Mitteilung von PETA.
Aus Sicht der Tierrechtsorganisation gehören Tiere nicht in den Polizeidienst - weder Hunde noch Pferde. Bei der Polizeireiterstaffel würden deren Bedürfnisse übergangen und die Tiere mit Gewalt dazu gebracht, sich den Forderungen der Reiter entsprechend zu verhalten, so PETA weiter.