Xavier Naidoo bei einem Konzert auf der Bühne

Beschuldigter soll Holocaust geleugnet haben

Xavier Naidoo aus Mannheim wegen Volksverhetzung angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat am Donnerstag Anklage gegen einen Musiker erhoben. Es handelt sich dabei um den bekannten Sänger Xavier Naidoo. Das bestätigten seine Anwälte.

Der 52-jährige Musiker Xavier Naidoo aus Mannheim muss sich möglicherweise vor dem Landgericht Mannheim unter anderem wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen verantworten. Dies bestätigten Naidoos Rechtsanwälte am Donnerstag schriftlich.

Konkret geht es um zwei Fälle, die dem Musiker zur Last gelegt werden. Er soll über einen Telegram-Kanal den Holocaust geleugnet haben. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Mannheim vor, ein Video und eine Bilddatei mit antisemitischen Inhalten veröffentlicht zu haben.

Musiker auch wegen antisemitischer Beleidigung angeklagt

Der 52-Jährige soll eine Person, die der Amadeu Antonio Stiftung angehört, antisemitisch beleidigt haben. Die Stiftung hat ihren Hauptsitz in Heidelberg. Sie will nach eigenen Angaben die demokratische Zivilgesellschaft stärken. Bereits im Juli vergangenen Jahres wurde gegen Naidoo wegen Volksverhetzung in vier Fällen ermittelt; auch diese Taten wurden angeklagt. Beide Anklagen sollen zusammen verhandelt werden, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Das Landgericht Mannheim muss jetzt darüber entscheiden, wann der mögliche Prozess beginnt. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. In einer schriftlichen Mitteilung seiner Anwälte heißt es: "Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten."

Anwälte: "Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht"

Naidoos Rechtsbeistand äußerte sich überzeugt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen werde. "Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. In dem von der Staatsanwaltschaft benannten älteren Verfahren hat das Landgericht deshalb auch nach mehr als zehn Monaten die Anklage bislang nicht zur Hauptverhandlung zugelassen."

Naidoo lehne jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab. "Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor." Die Anwälte wiesen auf die "verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung" des Musikers hin.

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SWR