130 Taten, zehn Opfer - und ein Vorsitzender Richter, der heute am Landgericht Mannheim von einem außergewöhnlichen Prozess sprach. Der Verurteilte - groß, schlank, unauffällig wirkend - leidet laut Gericht an einer sog. Multiplen Störung der Sexualpräferenz, ist aber laut einem Gutachter schuldfähig. Er nahm das Urteil regungslos hin. In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, der Verurteilte sei gefährlich. Seine Opfer, Jugend im pubertären und vor-pubertären Alter, hatte er den Angaben zufolge bei allen möglichen Gelegenheiten kennengelernt - und durch seine „enorm hohe Manipulationsfähigkeit“, so das Gericht, dafür gesorgt, dass sich kein Opfer jemandem anvertraute. Nur so blieben die Taten z.T. jahrzehntelang unentdeckt. Der Mann, der nicht vorbestraft war, hatte im Prozess alles gestanden und bei den Ermittlungen kooperiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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