Im vergangenen Jahr hatte der Hausarrest für Katzen im Süden von Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) ordentlich für Wirbel gesorgt. Für dieses Jahr hat die Kreisverwaltung erneut eine Allgemeinverfügung erlassen: Vom 1. April bis einschließlich 31. August dürfen im Bereich des Baugebiets Walldorf-Süd und angrenzenden Wohngebieten die sogenannten "Freigänger" nicht mehr raus.
Das betroffene Baugebiet ist laut Behördenangaben 15 Hektar groß, die "Katzendichte" hier sei extrem, hieß es am Mittwoch. Die Behörden verteidigten am Mittwoch erneut den Hausarrest für Katzen im Walldorfer Süden.
Junge Haubenlerchen sind für Katzen leichte Beute
Der Grund ist die Haubenlerche, eine vom Aussterben bedrohte Vogelart. Nach der Brutzeit verlassen die Jungvögel ihre Nester. Sie sind aber noch nicht so geübt im Fliegen und daher leichte Beute für Katzen. In Walldorf gibt es nach Angaben des Rhein-Neckar-Kreises mittlerweile nur noch zwei Brutpaare der Haubenlerche.
In diesem Jahr gebe es neun junge Haubenlerchen. Es komme auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an. Ziel sei es, künftig wieder mindestens fünf Brutpaare in Walldorf zu haben, sagte Landrat Stefan Dallinger (CDU) am Mittwoch.
Katzen-Lockdown in Walldorf für CDU-Politikerin "verhältnismäßig"
Regierungspräsidentin Sylvia Felder (CDU) betonte, die Maßnahmen seien verhältnismäßig und es liege ein "wichtiges Allgemeinwohlinteresse" vor. Die streng geschützte Vogelart müsse unbedingt erhalten bleiben. Fast 40 Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung waren vergangenes Jahr bei den Behörden eingegangen, alle seien abgewiesen worden, hieß es jetzt.
Eine Klage ist dagegen noch anhängig. Die Allgemeinverfügung ist insgesamt auf fünf Jahre angelegt. Sie sei das Ergebnis eines Abwägungsvorgangs, sagte Landrat Dallinger, die sogenannte "ultima ratio". So hätten die Vögel etwa angebotene Ausweichreviere nicht angenommen.
Hausarrest für Katzen in Walldorf 2022 laut Behörden ein Erfolg
In diesem Jahr konnten Anwohner eine Sondergenehmigung für ihre Freigänger beantragen. Mit einem GPS-Tracker ausgestattet dürfen die Katzen raus, wenn sie nicht in die Gebiete laufen, in denen die Haubenlerche brütet. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Katzen an einer Leine spazieren zu führen oder den Garten mit einem speziellen Katzenzaun zu umbauen, damit die Tiere nicht auf die Straße können.
Der Katzen-Hausarrest im vergangenen Jahr war aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde und des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Erfolg. Acht Haubenlerchen hätten ihre Nester verlassen und ohne den Schutz ihre Eltern überlebt. Das seien mehr Jungtiere als in den Jahren zuvor.