Nach der Flucht des Gefangenen sind jetzt weitere Details bekannt geworden. Er war am Donnerstag zu einer Behandlung in die Kieferklinik Ludwigshafen gebracht worden. Dabei wurde er von zwei JVA-Bediensteten begleitet. Nach seinem Termin wurde er zum Transportfahrzeug zurückgebracht. Laut Justizministerium war er mit Handfesseln an einen JVA-Mitarbeiter gebunden. Damit der Gefangene aber ins Fahrzeug einsteigen konnte, hatte der Justizbeamte ihm die Handschellen gelöst. Diesen Moment nutzte der Gefangene aus, um sich loszureißen und wegzurennen, so das Justizministerium gegenüber dem SWR. Er tat dies in Richtung eines Rollerfahrers, der sich von hinten näherte.
Während der Gefangene sich auf den hinteren Sitz des Rollers setzte, bedrohte der Rollerfahrer die nicht bewaffneten Beamten mit einer Pistole. Dabei schoss er laut Justizministerium in die Luft. Trotz einer kurzen Verfolgungsfahrt mit den JVA-Beamten gelang den beiden die Flucht.
Land verschärft Vorschriften
Nach dem Vorfall will das Landesjustizministerium die Regelungen für Justizvollzugsanstalten bei den Aufenthalten außerhalb des Gefängnisses verschärfen. Das Land habe einen entsprechenden Erlass für eine striktere Handhabung formuliert, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Freitagabend dem SWR. Bei sogenannten Ausführungen darf ein Strafgefangener für einige Stunden in Begleitung die Haftanstalt verlassen.
Künftig würden Häftlinge erst kurz vor einer Ausführung informiert, um entsprechende Absprachen auszuschließen, so die Justizministerin. Solche Ausführungen gingen beispielsweise zum Gericht oder zum Arzt. Es würden keine konkreten Orte als Ziele vorgegeben - größere Menschenmengen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte müssten aber gemieden werden. Außerdem liefen im Zusammenhang mit den Sicherungsvorkehrungen derzeit Prüfungen, ob den Justizvollzugsanstalten noch konkretere Vorgaben gemacht werden können und ob weitere organisatorische oder technische Maßnahmen notwendig seien.
Darüber hinaus weist das Justizministerium darauf hin, dass im Falle des Mannheimer Häftlings keine besonderen Maßnahmen vorgesehen waren. Beim Gefangenen, der seit Juli 2021 bereits insgesamt 25 Ausführungen zu Arzt-, Klinik- und Gerichtsterminen hatte, habe es bislang keinerlei Vorkommnisse gegeben.
MdL Jung: Erlass ist sinnvoll
Der Landtagsabgeordnete Christian Jung (FDP) aus Karlsruhe betonte in einer Stellungnahme, die Justizministerin habe nach dem entstandenen Druck mit dem neuen Justiz-Erlass für bewachte Ausführungen richtig gehandelt. Der Erlass sei sinnvoll. Trotzdem seien die Menschen beunruhigt.
Geflüchteter wegen mehrerer Straftaten in Mannheim im Gefängnis
Der Straftäter war wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in der JVA Mannheim in Haft. Außerdem wurde er noch wegen zahlreicher weiterer Delikte verurteilt - darunter auch fahrlässige Körperverletzung. Er sei außerdem mehrfach vorsätzlich ohne Führerschein gefahren und habe Urkunden gefälscht. Der heute 25-Jährige hatte im Juli 2021 in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kreis) einen Mann damit bedroht, ihn zu vergewaltigen. Das Landgericht Mannheim hatte den Mann im Oktober 2022 verurteilt.
Wegen räuberischer Erpressung Mannheim: Entflohener Straftäter war zu sieben Jahren Haft verurteilt
Die Polizei sucht weiter nach dem Mannheimer Häftling, der nach einem Arzttermin im Klinikum Ludwigshafen geflohen ist. Der Mann war wegen mehrerer Straftaten im Gefängnis.
Einige Hinweise eingegangen
Nach seiner Flucht fehlt von dem Häftling weiterhin jede Spur. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach dem Gesuchten. Nach Angaben der Polizei sind seit der Veröffentlichung des Fotos zehn Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Diese sollen jetzt ausgewertet werden.