Der Fall hatte eine politische Diskussion über den Umgang von Polizisten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ausgelöst. Das Landgericht Mannheim hatte entschieden, dass das Vorgehen der beiden angeklagten Polizisten im Wesentlichen gerechtfertigt war. Ein Arzt hatte die Polizisten um Unterstützung gerufen, um den 47-jährigen psychisch kranken Patienten zurückz bringen. Als dieser flüchtete, überwältigten die beiden Beamten den Mann. Ein Polizist wurde freigesprochen, sein Kollege wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Er hatte den am Boden liegenden Mann viermal mit der Faust geschlagen. Über die sozialen Medien kursierten Videos von der Polizeiaktion. Die Schläge des Verurteilten seien «keine gebotene Verteidigungshandlung» gewesen, urteilte damals das Gericht. Die Nebenkläger, Mutter und Schwester, hatten das Urteil damals massiv kritisiert. Über die Revision der Nebenklage in Bezug auf den verurteilten Beamten hat der BGH bisher nicht entschieden.
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