Familie Hofbauer soll Angebot für höheren Kaufpreis vorlegen

Vergleich im Streit um Kohlhof in Heidelberg möglich?

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Christian Scharff
Christian Scharff

Im Streit um die frühere Ausflugsgaststätte Kohlhof in Heidelberg gibt es Bewegung. Heidelberg wartet auf ein Angebot der Familie Hofbauer, einen erhöhten Kaufpreis zu bezahlen.

Der Streit zwischen der Stadt Heidelberg und den Besitzern des Gebäude-Ensembles auf dem Gelände des früheren Ausflugslokals Alter Kohlhof dauert an. Die Heidelberger Familie Hofbauer hatte Grundstück und Gebäude 2015 zum Preis von 1,2 Millionen Euro gekauft. Verbunden war damit allerdings die vertragliche Verpflichtung, dort eine Gaststätte zu betreiben. Dies stand auch in einem Grundbucheintrag. Allerdings hatten sich die Hofbauers zwei Jahre lang geweigert, eine Gaststätte einzurichten, und darauf verwiesen, dass das nicht wirtschaftlich sei. Kurz vor dem Ende der von der Stadt Heidelberg gesetzten Frist installierten sie dann das Gourmet-Restaurant "Oben“, das demnächst einzige mit einem Stern ausgezeichnete Restaurant Heidelbergs.

Stadt Heidelberg klagt auf Rückkauf

Weil die Stadt darauf beharrt, das Gebäude-Ensemble zurückzukaufen, um dort doch noch ein Ausflugslokal zu ermöglichen, zieht sich der Rechtsstreit in die Länge. Der Gemeinderat hatte den Rückkauf beschlossen. Nach einer ersten Niederlage vor dem Landgericht Heidelberg klagte die Stadt weiter vor dem Oberlandesgericht, um den Rückkauf verwirklichen zu können.

Das Restaurant Kohlhof  bei Heidelberg
Früher eine Ausflugsgaststätte, heute privat: Das Kohlhof-Ensemble in Heidelberg

Bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Karlsruhe zeichnete sich nun ein möglicher Ausweg ab. Mit der Zahlung eines nachträglich erhöhten Kaufpreises an die Stadt wäre eventuell ein Vergleich zwischen beiden Parteien möglich, hieß es. Das Gericht regte einen solchen Vergleich an. Ein entsprechendes Angebot der Eigentümer gibt es bislang aber nicht.

Nach einigen Verhandlungstagen und mehreren Gutachten sei die Sache nach wie vor offen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Anwalt der Familie Hofbauer vermutet allerdings, dass ein solcher Vergleich, also ein höheres Angebot an die Stadt, politisch schwer umzusetzen sei. In der Öffentlichkeit könnte ein solcher Schritt so verstanden werden, dass "die Reichen sich freikaufen" könnten. Ob es zu dem Vergleich kommt, ist also nach wie vor fraglich. Das Oberlandesgericht will sich am 24. Oktober äußern. Zuvor soll sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema und einem möglichen Vergleichsangebot beschäftigen.

Im Streit um den Kohlhof könnte es einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht geben
Der Kohlhof war jahrzehntelang Ausflugsziel für die Heidelberger Bevölkerung

Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Gaststätte

Während des Prozesses gab es bislang insgesamt drei Gutachten. Sie gingen der Frage nach, ob der Betrieb einer Ausflugsgaststätte auf dem Kohlhof überhaupt wirtschaftlich machbar ist. Das erste Gutachten war von der Familie Hofbauer in Auftrag gegeben worden, die in dem Kohlhof-Ensemble auch wohnt. Es bestätigte die Unwirtschaftlichkeit einer Ausflugsgaststätte umfänglich, wie von den Hofbauers bereits argumentiert.

Anwälte demontieren Gutachter

Das zweite Gutachten und ein Zusatzgutachten stammen aus der Feder eines Berliner Gutachters. Er hatte das Ergebnis des ersten Gutachtens im Wesentlichen bestätigt. Allerdings wurde er während des Prozesses von den gut vorbereiteten Anwälten der Stadt Heidelberg in jeweils mehrstündigen Befragungen so unter Druck gesetzt, dass er Schwächen und Unstimmigkeiten in seinem Gutachten einräumen musste. So hatte er den Investitionsbedarf für die Küche ausschließlich anhand von Fotos beurteilt.

Das Gericht ließ sich nicht dazu ein, ob das Gutachten überzeugend genug war, und drängte die Parteien, sich auf einen Vergleich einzulassen.

Anmerkung der Redaktion:

In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, die Eigentümerfamilie wolle ein Angebot für einen höheren Kaufpreis vorlegen. Dies trifft nicht zu, wir haben den Text entsprechend korrigiert.

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