Noch ist nicht alles fertig, noch stehen viele Farbeimer und Leitern in den Fluren des alten Gebäudes herum. Aber Matthias Wagner, Medizinischer Direktor der Forensischen Psychiatrie in Calw ist davon überzeugt, dass Ende August die ersten suchtkranken Straftäter hier einziehen werden.
Für Vollbelegung fehlt noch das Personal
Jedes der Zimmer ist rund zehn Quadratmeter groß mit abgeschliffenem Fischgrätenparkett und hohen Altbaudecken. 80 Betten soll es geben für maximal 75 Insassen. Bis alle Plätze besetzt sind, wird es aber wohl noch dauern. Man habe noch nicht genug Personal gefunden, heißt es.
Sicherheitstechnik ist auf dem neuesten Stand
Technik und Sicherheitstechnik im Gebäude sind nach Angaben des Landes bereits jetzt auf dem neuesten Stand. Damit sich das Personal mit allem vertraut machen kann, wird es rund drei Wochen, bevor die ersten Zimmer belegt werden, seinen Dienst antreten.
Die Plätze im "Faulen Pelz" werden nach Angaben der Landesregierung dringend benötigt. "Wir beobachten seit Jahren eine massive Steigerung der Zuweisungszahlen", sagt Leonie Dirks vom baden-württembergischen Sozialministerium. Deshalb brauche man neue Standorte für die Unterbringung.
Stadt und Land bekräftigen: Jetzige Nutzung ist Zwischenlösung
Leonie Dirks betonte am Dienstag noch einmal, dass der "Faule Pelz" tatsächlich nur vorübergehend genutzt werden soll. Derzeit entstünden zwei Neubauten in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Schwäbisch Hall. Dorthin sollen die Patienten später verlegt werden.
Bei der Stadt Heidelberg vertraut man offenbar darauf, dass es bei dieser Zusage bleibt. "Der Prozess hat ja nicht ganz konfliktfrei begonnen," sagt Jürgen Odszuck (CDU), der Erste Bürgermeister der Stadt, "aber wir haben einen intensiven Prozess hinter uns."
In Heidelberg soll ein "Clearing" stattfinden
Nach 2025, das machte Jürgen Odszuck noch einmal klar, soll das Gebäude aus dem 19. Jahrhundert voraussichtlich von der Universität genutzt werden. Erst einmal soll der "Faule Pelz" eine Einrichtung werden, in der es darum geht, zu klären, welche der suchtkranken Straftäter überhaupt therapiefähig sind. Dieser Prozess nennt sich "Clearing". Nach etwa sechs Monaten steht dann fest, welche Patienten in eine Klinik weiter vermittelt und welche in ein Gefängnis zurückgebracht werden.