Der Antisemitismusbeauftragte für Baden-Württemberg, Michael Blume, sitzt im Gerichtssaal.

Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt

Verleumdung im Internet: Blume klagt gegen Twitter

Stand

Seit Monaten sieht sich der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume auf Twitter massiven Angriffen und falschen Behauptungen ausgesetzt. In Frankfurt fand nun ein Eilverfahren statt.

Das Frankfurter Landgericht kündigte am Donnerstag an, die Verbreitung einer Reihe von Twitter-Nachrichten untersagen zu wollen. Ein mittlerweile gesperrter User hatte dem Beauftragten der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume, beispielsweise eine Affäre mit einer Minderjährigen unterstellt. Nachrichten wie diese oder mit einem im Kern identischen Inhalt dürften nicht verbreitet werden.

Anders verhält es sich mit Tweets, in denen Blume Antisemitismus vorgeworfen wird. Laut Gericht können diese zugleich falsch und als Meinungsäußerung zulässig sein.

Blume fordert einstweilige Verfügung gegen Twitter

Blume hat vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Kurznachrichtendienst Twitter beantragt. Das Eilverfahren wurde am Donnerstagnachmittag verhandelt. Das Urteil soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 14. Dezember verkündet werden. 

"Mir geht es nicht darum, dass Twitter den Betrieb einstellt."

Blume sagte, dass es ihm um die ganz grundsätzliche Frage gehe, wie viel Hetze auf Twitter verbreitet werden dürfe und inwieweit Opfer von Verleumdungskampagnen allein gelassen würden.

Der neue Twitter-Chef Musk will laut Blume massenhaft Accounts von Menschen, die ihn und seine Familie "getrollt" hätten, wieder zulassen. Der Antisemitismusbeauftragte befürchtet, dass dadurch die nächsten Wochen für ihn und seine Familie "zur Tortur" werden könnten. Auf Twitter sei etwa behauptet worden, er betrüge seine Frau mit Minderjährigen, so Blume.

"Twitter soll mit meiner Klage dafür sorgen, dass die Accounts gelöscht bleiben."

Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der Blume im Gerichtsverfahren vertritt, teilte vor der Verhandlung mit, dass es in dem Prozess darum gehe, neue Rechtsfragen zu klären. Twitter und Musk würden die Moderation von Inhalten Algorithmen überlassen. "Das funktioniert allenfalls bei Schimpfwörtern, aber nicht bei Verleumdungen, wo die Wahrheit nicht in der Formulierung ermittelt werden kann", so der Rechtsanwalt.

Nach der Verhandlung zeigte sich Jun zufrieden: "Wir haben gesehen, dass sich das Gericht intensiv mit der Sache befasst hat und in den wesentlichen Punkten folgt. Auf rechtswidrige Inhalte muss es eine Unterlassung geben und zwar eine Unterlassung auch für die Zukunft."

Unterstützt wird Blume bei dem Prozess auch von der Beratungsorganisation HateAid. Diese will nach eigenen Angaben gegen digitale Gewalt vorgehen. Sie hat im Frühjahr bereits die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Frankfurter Landgericht unterstützt. Diese gewann einen Streit mit dem Facebook-Konzern Meta. Es ging um die Löschung von ehrverletzenden Falschzitaten. Betroffen von der Entscheidung waren auch Varianten mit kerngleichem Inhalt.

Das Twitter-Symbol hängt am Twitter-Hauptquartier in San Francisco.
Das Landgericht Frankfurt hat am Donnerstag über eine Klage gegen den Kurznachrichendienst Twitter verhandelt. Das Urteil soll Mitte Dezember bekannt gegeben werden.

Landgericht Frankfurt: Muster für andere Gerichtsverfahren?

Blume und sein Anwald Jun zielen auch darauf ab, Twitter insgesamt zu einem konsequenteren Vorgehen gegen Hass und Fake News zu veranlassen. Das würde aber den Rahmen des Frankfurter Eilverfahrens sprengen, deuteten die Richter an. Eine Richterin sagte am Donnerstag, dass dem Rechtsschutzbedürfnis von Michael Blume aus Sicht des Gerichts mit der Sperrung des Pöbel-Accounts Genüge getan sei. Für eine juristische Klärung der grundsätzlichen Frage, wie und in welchem Umfang Twitter seinen Moderationspflichten nachkommen muss, sei das Eilverfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ungeeignet. Der Kurznachrichtendienst Twitter war für eine Stellungnahme laut Deutscher Presse-Agentur zunächst nicht zu erreichen.

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