Autos, Lastwagen, Züge - Daten zum Lärm entlang der Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg zeigen, dass rund 1,4 Millionen Menschen akut von Verkehrslärm betroffen sind. Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) nun online veröffentlichten Daten beziehen sich nach LUBW-Angaben vom Dienstag auf rund 5.300 Kilometer großer Verkehrsadern: Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen jährlich, nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken sowie den Flughafen Stuttgart.
Erstmals seien dabei auch Folgen des Lärms wie etwa Schlafstörungen oder Herzkrankheiten berücksichtigt worden. Auf Basis der Lärmbelastungswerte und Einwohnerzahlen in den betroffenen Gebieten konnte statistisch errechnet werden, wie viele Menschen an ebendiesen Krankheiten leiden.
Die neun Ballungsräume in Baden-Württemberg - per Definition die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern wie Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm - sind selbst für ihre Lärmkarten zuständig. Solche Karten werden alle fünf Jahre erstellt, die vorliegenden Erkenntnisse beziehen sich auf 2022.
Bei der Kartierung im Jahr 2017 waren mehr als 400.000 Menschen in Baden-Württemberg von Straßenlärm belastet. Nun sind es mehr als 1,4 Millionen. Doch das LUBW weist explizit darauf hin, dass sich die Kartierung von 2017 mit der jetzt veröffentlichten nicht vergleichen lässt. Denn tatsächlich hat das LUBW diesmal zum ersten Mal eine neue Berechnungsgrundlage benutzt. Das ist von der EU (in ihrer EU-Umgebungslärmrichtlinie) so vorgeschrieben. Damit soll die Lärmbelastung europaweit einheitlich dargestellt werden.
Neue Berechnungsmethodik ist detaillierter
Und diese Berechnungsmethodik ist detaillierter als vorher. Denn sie erfasst noch sensibler, wo es wie laut ist. Beim Straßenverkehr werden zum Beispiel die Roll- und Motorengeräusche getrennt berechnet. Es wird außerdem mit einbezogen, inwiefern die Wetterbedingungen vor Ort dafür sorgen, dass Schall besser oder weniger gut transportiert wird. Das bedeutet: Selbst wenn die Situation in einer baden-württembergischen Kommune noch genauso ist wie 2017, kann es sein, dass die Belastung nun nach neuer Berechnung als höher ausgegeben ist.
Zu den Lärmkarten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Der LUBW zufolge bilden die Karten die Grundlage für Planungen der Kommunen, Krach zu mindern - etwa durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, "leise" Straßenbeläge wie sogenannter Flüsterasphalt oder Schallschutzwände. Nach Angaben des Verkehrsministeriums müssen die von der Kartierung erfassten Kommunen bis spätestens Mitte Juli 2024 Lärmaktionspläne aufstellen, oder bestehende Pläne überprüfen. Um Lärmkarten zu erstellen, werden Schallberechnungen zugrundegelegt, die unter anderem mit Hilfe der Straßenbauverwaltungen und anderer Akteure ermittelt werden.