In ihrem Koalitionsvertrag hat die grün-schwarze Landesregierung vor dreieinhalb Jahren festgelegt, in Baden-Württemberg ein Antidiskriminierungsgesetz einzuführen. Während das Bundesgesetz die Gleichbehandlung aller Menschen privatrechtlich festlegt, soll dies mit dem Landesgesetz auch auf staatliches Handeln von Polizei und Behörden ausgeweitet werden. Kommunen, Wirtschaftsverbände und der Normenkontrollrat lehnen das Gesetz wegen der zusätzlichen Bürokratie allerdings ab.
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