Verjährungsfrist für Schwarzfahren wird verkürzt

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Autor/in
Kunold, Heiner

Bisher verjährte Schwarzfahren erst nach drei Jahren. Mit der neuen Regelung werden Einträge bereits nach 12 Monaten getilgt, wenn sich ein Fahrgast in dieser Zeit nichts mehr zuschulden kommen lässt. Grundsätzlich gilt also: Wer drei Mal im Verlauf von 12 Monaten schwarzfährt, wird angezeigt. Der Karlsruher Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung im Februar dafür eingesetzt, das Schwarzfahren grundsätzlich zu entkriminalisieren. Unabhängig davon gilt aber bei den Verkehrsbetrieben weiterhin: Jeder Schwarzfahrer muss 60 Euro bezahlen, wenn er erwischt wird.

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Kunold, Heiner

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