Angeklagter im Mädchenmordprozess wird in Baden-Baden von Polizisten in den Gerichtssaal geführt

Kein konkretes Strafmaß gefordert

Prozess um Mord an Mädchen in Baden-Baden: Plädoyer der Verteidigung

Stand
Autor/in
Patrick Neumann
Patrick Neumann

Im Prozess um den Mord an einem sechsjährigen Mädchen vor dem Baden-Badener Landgericht hat die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten. Sie legte sich dabei nicht auf ein Strafmaß fest.

Der Verteidiger des Angeklagten verzichtete am Ende seines Vortrags darauf, eine konkrete Forderung zu stellen. Die Anwälte der Opferfamilie betonten hingegen, dass es ihnen wichtig sei, zusätzlich zur lebenslänglichen Haftstrafe eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der 34-jährige Angeklagte hatte sich im Verlauf des Prozesses selbst nicht geäußert.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der vergangenen Woche bereits für eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten ausgesprochen und außerdem die "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld" gefordert. Das würde bedeuten, dass der Angeklagte auf keinen Fall frühzeitig aus der Haft entlassen werden darf. Das Ende des Prozesses findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Im Prozess um den Mord an einem sechsjährigen Mädchen vor dem Baden-Badener Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.

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Mann soll sechsjähriges Mädchen getötet und sich an ihm vergangen haben

Der 34-jährige Angeklagte hatte sich im Verlauf des Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Mann soll das Kind im vergangenen Dezember in seinem Haus getötet und sich sexuell an der Leiche vergangen haben. Danach soll der Angeklagte Feuer gelegt haben, um seine Tat zu vertuschen.

Eine extreme Belastung bedeutet der Prozess auch für den Vater des Mädchens, der als Nebenkläger an allen Prozesstagen teilnimmt. Er hofft, dass der mutmaßliche Mörder seiner Tochter sein Schweigen bricht.

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