Petitionsausschuss trifft sich im Rathaus

Streit wegen Battert-Felsen in Baden-Baden geht weiter: Fronten sind verhärtet

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Patrick Neumann
Patrick Neumann

Teile des Battert-Felsens in Baden-Baden sind seit diesem Jahr gesperrt. Grund ist der Schutz der dort brütenden Wanderfalken. Eine Bürgerinitiative hat gegen die Sperrung Widerspruch eingelegt.

Im Streit über die Badener Wand am Battert-Felsen, die seit 1. Januar gesperrt ist, hat der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags im Rathaus der Kurstadt getagt. Teile des Battert-Felsens waren zum Schutz des dort brütenden Wanderfalken für Kletterer und Wanderer für einen Zeitraum von fünf Jahren gesperrt worden.

Kletterhaken wurden aus der Felswand entfernt. Auch eine seit dem 19. Jahrhundert bei Wanderern beliebte Aussichtsbrücke wurde abgebaut. Außerdem wurden Wanderwege zum Teil abgesperrt.

Fünf Jahre Sperrung des Battert-Felsen

Alle Meinungen und Positionen an einen Tisch zu bringen, das war das Ziel des Gesprächs im Rathaus von Baden-Baden. Vertreter der Bürgerinitiative "100% Battert", sowie des Deutschen Alpenvereins sagten, die fünfjährige Komplettsperrung der Badener Wand schieße über das Ziel hinaus.

Vertreter des Regierungspräsidiums verteidigten die Entscheidung mit Verweis auf die Störung der brütenden Wanderfalken. Die Tiere stünden unter Naturschutz und seien extrem empfindlich. Inzwischen wurde eine Überwachungskamera am Felsen installiert, die das Brutverhalten der Vögel sichtbar machen soll.

Bürgerinitiative kündigte weitere rechtliche Schritte an

Eine Entscheidung über das Betretungsverbot am Battert fällte der Petitionsausschuss bisher nicht. Das werde erst in ein paar Wochen oder Monaten der Fall sein. Vertreter der Bürgerinitiative kündigten weitere rechtliche Schritte bis hin zum Gang vor das Karlsruher Verwaltungsgericht an.

Die Battert-Felsenbrücke wurde Anfang 2023 abgebaut.
Die Battert-Felsenbrücke wurde Anfang 2023 abgebaut.

Kritik wegen hoher Gebührenbescheide

Kritik wurde von Mitgliedern der Bürgerinitiative laut, weil die Antworten auf die beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereichten Widersprüche kostenpflichtig seien. Einige der Bürgerinnen und Bürger hätten Gebührenbescheide in Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Widerspruch von Bürgern dürfe aber aus Sicht der Bürgerinitiative nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verteidigte die Gebührenbescheide mit Hinweis auf die hohe Arbeitsbelastung durch die Widersprüche.

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