Weil er Millionen von Corona-Schutzmasken illegal weiterverkauft hat, muss ein 57 Jahre alter Mann für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Mann aus dem Kreis Karlsruhe am Donnerstag.
Corona-Masken illegal weiterverkauft
Mehr als 5,6 Millionen medizinische Corona-Schutzmasken aus dem Bestand seines Arbeitgebers hat der Angeklagte illegal weiterverkauft. Die Geschäfte liefen zwischen Juni und Dezember 2020 meistens über Zwischenhändler, die der damalige Marketing- und Vertriebsleiter eines Karlsruher Unternehmens belieferte.
Dadurch ist ein Schaden von ungefähr 450.000 Euro entstanden. Der Betrug mit Corona-Schutzmasken war durch eine Anzeige aus der Firma des Mannes aufgeflogen.
Karlsruher Firma erkannte Geschäft mit Corona-Masken
Das Karlsruher Unternehmen, das den 57-Jährigen eingestellt hatte, befasst sich eigentlich mit Naturkosmetik und Immobilien, erkannte aber offensichtlich im Jahr 2020, als die Corona-Pandemie wütete, das große Geschäft mit Schutzmasken. Das bestätigte vor Gericht der Firmenchef, der auch aussagte, dass sein Unternehmen in den letzten zehn Jahren nie einen Gewinn erzielt habe.
Scheinrechnungen von Corona-Masken flogen auf
Der Angeklagte sollte für die Firma Corona-Schutzmasken verkaufen, tat das aber im großen Stil für die eigene Tasche.
Um seine Taten zu vertuschen, stellte er Scheinrechnungen aus. Der 57-Jährige habe sich Rechnungsempfänger ausgedacht, hieß es in der Verhandlung. Für fast eine Million Euro sollte demnach der Caritasverband Freiburg Masken erhalten haben. Die Täuschung flog auf, genauso wie im Fall des Klinikums Braunschweig, das nie Masken des Angeklagten erhielt.
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Ein Masken-Käufer aus Düsseldorf sagte aus, dass der Angeklagte einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht habe. Schließlich sei im Internet über den ehrenamtlich beim Deutschen Roten Kreuz tätigen Mann nur Positives zu finden gewesen.
Angeklagter lässt über Anwalt Erklärung verlesen
Der bereits vierzehnmal vorbestrafte Angeklagte wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. In einer persönlichen Erklärung wies er Vorwürfe von sich und beschuldigte den verstorbenen Aufsichtsratsvorsitzenden des Unternehmens. Dieser habe die Scheinrechnungen ausgestellt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gewerbsmäßiger Untreue und der einschlägigen Vorstrafen drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch.