Das Rathaus in der Gemeinde Hambrücken, in der sich der Flüchtling mit einem Messer verletzte.

Nach Messer-Vorfall im Rathaus

Verwaltungsgericht hat entschieden: Hambrücken darf Geflüchteten abweisen

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Louisa Guy
Louisa Guy

Ende Juni hat sich ein Asylbewerber im Hambrückener Rathaus selbst mit einem Messer verletzt. Nach einem Psychiatrie-Aufenthalt ist er nun wieder zurück. Die Gemeinde will das nicht hinnehmen und auch eine gerichtliche Entscheidung gibt ihr recht.

In Hambrücken (Kreis Karlsruhe) gibt es Streit. Ein Geflüchteter verletzte sich Ende Juni selbst mit einem Messer im Hambrückener Rathaus. Gegen andere richtete er sich nicht. Daraufhin wurde er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ende Juli kam er dann wieder zurück nach Hambrücken - sehr zum Erstaunen der Gemeinde, die sich weigerte, ihn unterzubringen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Gemeinde den Mann nicht aufnehmen muss.

Gemeinde Hambrücken will Flüchtling nicht mehr unterbringen

Nachdem die Gemeinde sich nach seiner Rückkehr aus der Psychiatrie weigerte, den Mann unterzubringen, sprang das Landratsamt ein. Der Mann sei "gut stabilisiert und in der Lage, in der Anschlussunterbringung zurechtzukommen." Eine dauerhafte Lösung kann das aber nicht sein. Seitdem der Mann wieder zurück ist, streiten Landratsamt und Gemeinde um seine Unterbringung.

Wir waren alle fassungslos, als er wieder bei uns auf dem Parkplatz stand nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie.

Arbeitgeber des Mannes ist zufrieden mit ihm

Der Mann hat eine Arbeitsstelle und sein Arbeitgeber ist laut Landratsamt auch zufrieden mit ihm. Theoretisch hat er durch sein geregeltes Einkommen auch die Möglichkeit, selbst eine Wohnung zu bezahlen. Das gestalte sich aber schwierig.

Entsprechende Mietobjekte stehen am Markt aber praktisch nicht zur Verfügung. Arbeitende Geflüchtete können selbst mit Unterstützung nur sehr schwer passenden Wohnraum finden.

Gericht gibt Gemeinde Hambrücken recht

Der Bürgermeister von Hambrücken Marc Wagner, sieht sich in seinem Kurs unterstützt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Rechtsposition der Gemeinde bestätigt. Das bedeutet: "Wir sind nicht verpflichtet, dem Betroffenen - erneut - Obdach zu gewähren und wir haben ihn zurecht aus der Unterkunft verwiesen."

Das Rathaus in der Gemeinde Hambrücken, in der sich der Flüchtling mit einem Messer verletzte.
Das Rathaus in Hambrücken.

Landratsamt ist gegen Umzug des Betroffenen

Das Landratsamt sagt: "Das Auftreten von Konflikten führt nie dazu, dass jemand verpflichtet werden könnte, in einer anderen Gemeinde seinen Wohnsitz zu nehmen." Genau das passiert aber momentan. Für das Landratsamt wird eine endgültige Lösung "nur möglich sein, wenn der Betroffene möglichst unbelastet einen neuen Wohnsitz nehmen kann."

Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann nur dann in Betracht kommen, wenn die betroffene Person damit einverstanden und dies außerdem rechtlich zulässig ist. So verhält es sich im vorliegenden Fall, wenn es gelingt, entsprechenden Wohnraum zu finden.

Stellt der Mann eine Gefahr dar?

Für Bürgermeister Marc Wagner ist die Sache klar: "Jemand, der drei Meter entfernt von meinen Mitarbeitern mit meinem Messer herumfuchtelt, ist gefährlich." Seit dem Vorfall kann das Rathaus Hambrücken nur noch mit Klingeln betreten werden.

Ein Aushang im Rathaus in Hambrücken
Das Rathaus Hambrücken kann seit dem Vorfall nicht mehr ohne Weiteres betreten werden.

Dennoch ist wichtig: Der Mann war aggressiv gegen sich selbst, nicht gegen andere. Auch bei den Konflikten in seiner Flüchtlingsunterkunft handelt es sich laut Landratsamt um harmlose Konflikte:

In Gemeinschaftsunterkünften leben mehrere Menschen auf engem Raum zusammen. Hierbei kam es zu - auch sonst üblichen - Konflikten bezüglich Schlafenszeiten oder Lärmkulisse.

Lösung noch nicht gefunden

Laut Landratsamt arbeitet es eng mit der Gemeinde zusammen, um eine endgültige Lösung zu finden. "Diese liegt vor allem darin, dass die Wohnsituation des Mannes verbessert wird, was auch der Empfehlung der psychiatrischen Einrichtung entspricht", so das Landratsamt. Ob die Gemeinde nach dem Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe weiterhin an einer gemeinsamen Lösung interessiert ist, bleibt fraglich.

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