Bundesgerichtshof über Fiat Ducato

Schadensersatz auch für Fahrer von Diesel-Wohnmobilen möglich

Stand
Autor/in
Milena Wassermann

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass auch Käufer von Wohnmobilen, deren Basisfahrzeuge von Fiat stammen, einen Anspruch auf Schadensersatz haben können.

Damit führt das oberste Zivilgericht in Karlsruhe seine bisherige Rechtsprechung in den Diesel-Verfahren fort. Fahrzeugbauer haften demnach auch dann, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen lediglich fahrlässig verbaut haben.

Auch ausländische Hersteller haften

Diese Grundsätze gelten auch für Hersteller aus dem Ausland, so die Karlsruher Richterinnen und Richter heute. Im konkreten Fall wollte der deutsche Kläger Schadensersatz von dem Mutterkonzern des italienischen Herstellers Fiat. Der Kläger hatte in Deutschland ein Wohnmobil mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato gekauft, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Das jedenfalls hatten Ermittlungen der deutschen Behörden ergeben.

Verwendung der Abschalteinrichtung entscheidend

Italien reagierte damals empört und wollte nicht, dass Deutschland sich einmischt. Die italienischen Behörden gingen davon aus, dass die Typengenehmigung für die Fiat-Fahrzeuge zu Recht erteilt worden waren. Auch nach einem entsprechenden Hinweis des Kraftfahr-Bundesamts untersagten sie nicht den Betrieb der Fahrzeuge. Das Gericht in Karlsruhe urteilte nun, dass es nicht darauf ankommt, wie die italienischen Behörden die Lage einschätzen. Deutsche Gerichte seien nicht daran gebunden. Entscheidend sei allein, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.

Schadensersatz auch für Wohnmobilfahrer

Das Gericht betonte auch, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug ein Auto oder ein Wohnmobil sei. Selbst wenn man nicht so sehr auf das Wohnmobil angewiesen ist, wie auf das Auto, so seien beide dafür da, im Straßenverkehr benutzt zu werden. Wenn jederzeit droht, dass die Behörden ihre Meinung ändern und doch eine Stilllegung anordnen, so liege darin ein Wertverlust für den Käufer. Das sei unabhängig davon, für welchen Zweck das Fahrzeug benutzt wird. Schadensersatzansprüche zwischen fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises sind demnach denkbar.

Viele Wohnmobile betroffen

Im konkreten Fall muss die Vorinstanz sich den Fall nun noch einmal genau anschauen und die Vorgaben des BGH beachten. Auf Grundlage dessen werden sie entscheiden, ob und wie viel Schadensersatz der Kläger erhält. Darüber hinaus hat das Urteil aber Auswirkungen auf viele Wohnmobilkäufer: Denn in den allermeisten Fällen haben die Wohnmobilhersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug eingebaut.

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