Im Streit um das Kletterverbot an der Badener Wand in Baden-Baden hat das Karlsruher Regierungspräsidium ein sogenanntes Güteverfahren abgelehnt. Es wird also zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.
Badener Wand am Battertfelsen seit einem Jahr für Kletterer gesperrt
Die Badener Wand gehört zum Battertfelsen, einem beliebten Ausflugs- und Kletterfelsen. Um brütende Wanderfalken zu schützen, wurde der Bereich für Wanderer und Kletterer gesperrt. Dagegen klagten der Deutsche Alpenverein und eine Bürgerinitiative vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht.
Die jetzt vom Gericht vorgeschlagene Güteverhandlung kommt nun nicht zustande, weil das Karlsruher Regierungspräsidium die bereits umgesetzten Maßnahmen am Battertfelsen für "zielführend und fachlich notwendig" hält und es dafür, so die schriftliche Begründung, auch keine Alternativen gebe.
Bürgerinitiative "100 Prozent Battert" spricht von "vertaner Chance"
Timo Braun von der Bürgerinitative "100 Prozent Battert" zeigte sich nicht zufrieden. Er bezeichnete die Ablehnung der Güteverhandlung gegenüber dem SWR als so wörtlich „vertane Chance“. Man werde nun abwarten, wie das Gericht die Sachlage bewerte.
Ein konkreter Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest. Gegen die Maßnahmen des Regierungspräsidiums gab es von Anfang an massive Proteste aus der Bevölkerung.
Der Schutz der Wanderfalken steht laut Regierungspräsidium im Vordergrund
Ein wichtiger Aspekt, so das Regierungspräsidium, sei das Monitoring der Wanderfalken im Felsengebiet. Entsprechende Kameras seien bereits aufgestellt. Um belastbare Aussagen über mögliche Bruterfolge der Tiere zu generieren, müsse man die Falken aber mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren beobachten. Erst dann könne man über eine mögliche Anpassung der getroffenen Maßnahmen sprechen.
Das Klettern an der sogenannten Badener Wand im Bereich des Battert-Felsens bleibt also bis auf Weiteres verboten. Kletterhaken wurden schon vor geraumer Zeit aus der Wand entfernt. Auch für Wanderer sind bestimmte Bereiche am Felsen gesperrt. Missachtungen der Verbote werden geahndet.