Harald Lustig, Oberstaatsanwalt Schwäbisch Hall: "Wir gehen bislang davon aus, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Einzeltäter handelt, das heißt nicht, dass hier eine Gruppierung tätig geworden ist. Inwieweit das Familienangehörige oder weitere Personen in irgendeiner Form in die entsprechenden Straftaten eingebunden waren, ist Gegenstand der Ermittlungen."
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