Wegfallende Corona-Regeln erleichtert vielerorts Arbeit

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AUTOR/IN
Thorsten Weik

Seit dem 1. März gilt für Mitarbeitende und Bewohner von medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen keine Maskenpflicht mehr. Ebenso fällt die Testpflicht - sowohl für Beschäftigte im Gesundheitswesen als auch für Besucherinnen und Besucher. Letztere müssen noch bis zum 7. April Masken tragen. Die SLK-Kliniken Heilbronn und die BBT-Gruppe haben an ihren Standorten ihr Besucherkonzept angepasst. SWR-Reporter Thorsten Weik berichtet.

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Thorsten Weik